Die Bürger entscheiden

Begrenzung der Windkraftanlagen auf maximal 5 im Ebersberger Forst

Das Windrad bei Hamberg in der Gemeinde Bruck wurde 2016 errichtet. Es soll bald nicht mehr das einzige sein. Foto: Stefan Dohl

Das Windrad bei Hamberg in der Gemeinde Bruck wurde 2016 errichtet. Es soll bald nicht mehr das einzige sein. Foto: Stefan Dohl

Landkreis-Ebersberg · Maximal fünf Windräder im Ebersberger Forst und der Landkreis, seine Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger sollen sich mit insgesamt vierzig Prozent an den Anlagen beteiligen können.

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<<br />>] Das sind die zentralen Inhalte von Vertragswerken zwischen dem Landkreis und den Bayerischen Staatsforsten einerseits und dem Projektentwickler Green City AG andererseits. Beschlossen hat sie der Kreistag in seiner letzten Sitzung am 15. März. Unterschrieben wird der Vertrag mit den Staatsforsten erst, wenn sich die Landkreisbürger am 16. Mai mehrheitlich dafür aussprechen, dass die fünf Windräder im Forst errichtet werden sollen.

Die Bayerischen Staatsforsten stimmen in dem Vertrag der Begrenzung der Zahl der Windenergieanlagen für den Bereich des gemeindefreien Gebietes „Ebersberger Forst“ auf insgesamt maximal fünf Stück zu und verpflichten sich, diese Begrenzung in ihren Verträgen mit der Green City Energy AG oder anderen Antragstellern umzusetzen. Der private Projektentwickler erklärt sein Einverständnis mit dieser Anpassung der Standortsicherungsverträge. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15. März 2021 auch dem Vertrag zwischen dem Landkreis Ebersberg und der Green City AG zugestimmt. Damit ist auch der Weg für eine Bürgerbeteiligung an den Windkraftanlagen frei.

Folgende Kernpunkte wurden fixiert:
Pro erzeugter Kilowattstunde werden 0,2 ct an den Landkreis oder die Anrainergemeinden bezahlt. Dabei handelt es sich um eine Summe von mindestens 125.000 Euro Jahr über einen Zeitraum von 20 Jahren. Zum aktuellen Zeitpunkt klärt das EEG nicht, wer diese Zahlung empfangen kann, wenn die Windräder in gemeindefreiem Gebiet stehen. Damit die Zahlung erfolgen kann, muss diese Lücke im EEG geschlossen werden. Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass das EEG bis zum möglichen Betriebsbeginn der Windräder entsprechend angepasst wurde.

Der Strom der 5 Windräder wird interessierten Verbraucherinnen und Verbrauchern im Landkreis über ein regionales Ökostromprodukt wie beispielsweise „EBERstrom“ des EBERwerks zur Verfügung gestellt. Der Landkreis, bzw. die Gemeinden, das kommunale EBERwerk sowie Bürgerenergiegenossenschaften (oder vergleichbare Publikums-Bürgerenergiegesellschaften aus dem Landkreis Ebersberg) können sich zu 40 Prozent an den Windrädern beteiligen. Somit gehören 40 Prozent der Windräder Akteuren im Landkreis. Der Kaufpreis wurde so vereinbart, dass eine Rendite von 5 Prozent zu erwarten ist. Auch die Finanzierung der übrigen 60 Prozent kann durch die Bürgerenergiegenossenschaften des Landkreises durchgeführt werden. Sie erhalten Vorrang vor anderen Bürgerbeteiligungen.

Sollten die Windräder genehmigt werden, wird die Betreibergesellschaft sämtliche Kosten zur Modifizierung des Landschaftsschutzgebietes übernehmen. Bei Nichtgenehmigung werden zukünftig anfallende Kosten zu 40 Prozent vom Landkreis und zu 60 Prozent von Green City getragen. Bisher angefallene Kosten trägt jede Partei selbst.

„Das Ergebnis der Verhandlungen kommt den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises zugute. Ich freue mich, dass die Green City AG unseren Forderungen kooperativ entgegengekommen ist“, erklärt Landrat Robert Niedergesäß. „Beide Verträge sind wichtige Grundlagen der möglichen Umsetzung von Windkraftanlagen im Ebersberger Forst. Die vertragliche Zusicherung zur Begrenzung der Windkraftanlagen auf maximal fünf Stück sowie die Option, sich in verschiedenster Weise an den Windkraftanlagen zu beteiligen sind sicher vertrauensbildende Argumente im Willensbildungsprozess vor dem Bürgerentscheid am 16. Mai. Ich bin froh, dass diese so wichtigen Forderungen des Kreistages schon jetzt geklärt sind und wir alle Schritte bis zum Bürgerentscheid transparent darstellen können“, so der Landrat.

Artikel vom 30.03.2021
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