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Die Bürger entscheiden
Begrenzung der Windkraftanlagen auf maximal 5 im Ebersberger Forst

Das Windrad bei Hamberg in der Gemeinde Bruck wurde 2016 errichtet. Es soll bald nicht mehr das einzige sein. Foto: Stefan Dohl
Landkreis-Ebersberg · Maximal fünf Windräder im Ebersberger Forst und der Landkreis, seine Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger sollen sich mit insgesamt vierzig Prozent an den Anlagen beteiligen können.
Artikel vom 15.02.2022: Windkraftanlagen im Ebersberger Forst
Freistaat erlaubt fünf Windräder im Ebersberger Forst
Artikel vom 03.06.2021: Wichtiger Vertrag unterzeichnet
Ebersberg · Der Weg für bis zu fünf Windräder im Ebersberger Forst ist frei
Artikel vom 17.05.2021: Windrad-Bürgerentscheid
Landkreis/Ebersberg · Windräder ja oder nein?
Artikel vom 12.05.2021: Am Sonntag , 16.5.2021, fällt die Entscheidung beim Windkraft-Bürgerentscheid
Ebersberg · Neues zum Windrad-Bürgerentscheid
Artikel vom 11.05.2021: Jede Stimme zählt
Bürgerentscheid „Windkraft im Ebersberger Forst“
Artikel vom 06.05.2021: Hohe Wahlbeteiligung absehbar
"Kein Windindustriegebiet im Ebersberger Forst"
Artikel vom 05.05.2021: VLAB und „Wildes Bayern“ fordern „NEIN“ beim Ratsbegehren am 16. Mai
Ebersberg/Kirchseeon · Debatte um den Windkraft-Bürgerentscheid
Artikel vom 05.05.2021: Leserzuschrift: Landratreagiert auf Kritik der Gegner, Kurier 28.4.2021, S.4
Vaterstetten · Harald Lesch äußert sich zur Windkraft-Debatte
Artikel vom 05.05.2021: "Raus aus den fossilen Ressourcen"
Ebersberg · Den Wald als Klima- und Artenschützer erhalten
Artikel vom 05.05.2021: Nein zum Bürgerentscheid
BUND Naturschutz wirbt für „Ja“ bei Bürgerentscheid zum Thema Windkraft
Artikel vom 29.04.2021: Windenergieanlagen im Ebersberger Forst
WWindenergieprojekt im Ebersberger Forst
Artikel vom 22.04.2021: Unterlagen für den Bürgerentscheid
Landkreis-Ebersberg · Infokampagne zur Windenergie geht in den Endspurt
Artikel vom 14.04.2021: Selbst ein Bild machen
Energiewende Vaterstetten spricht sich für das Projekt im Ebersberger Forst aus
Artikel vom 03.03.2021: "Windkraftanlagen für die Zukunft der Region"
»Was den Landkreis bewegt« - Windkraft im Forst – Die Stunde der Basisdemokratie
Artikel vom 18.02.2021: Kolumne von Robert Niedergesäß, Landrat des Landkreises Ebersberg
Windenergie im Ebersberger Forst - Informationskampagne gestartet
Artikel vom 17.02.2021: Fakten über den Windpark
Landkreis will Bürger über Windenergie im Ebersberger Forst aufklären
Artikel vom 14.01.2021: Informationskampagne startet im Februar
2020:
Bürgerentscheid über Windräder im Ebersberger ForstArtikel vom 01.02.2020: Der Bürger hat das Wort
Alles zur Petition zum Erhalt:
Hände weg vom Ebersberger ForstArtikel vom 09.08.2018: Bürgerinitiative gegen eine Umgehungsstraße durch das Waldbiotop und Windkraftanlagen
Nachhaltigkeits-Seite der Wochenanzeiger
Nachhaltige EnergieThema: Dämmung, Kohleausstieg, Windkraft und Energiesparen
Themenseite zur Nachhaltigkeit
Wir von den Münchner Wochenanzeigern berichten während des gesamten Jahres über alle Aktivitäten in Stadt und Land zum Thema Nachhaltigkeit.
<<br />>] Das sind
die zentralen Inhalte von Vertragswerken zwischen dem Landkreis und den
Bayerischen Staatsforsten einerseits und dem Projektentwickler Green City
AG andererseits. Beschlossen hat sie der Kreistag in seiner letzten Sitzung
am 15. März. Unterschrieben wird der Vertrag mit den Staatsforsten erst,
wenn sich die Landkreisbürger am 16. Mai mehrheitlich dafür aussprechen,
dass die fünf Windräder im Forst errichtet werden sollen.
Die Bayerischen Staatsforsten stimmen in dem Vertrag der Begrenzung der Zahl der Windenergieanlagen für den Bereich des gemeindefreien Gebietes „Ebersberger Forst“ auf insgesamt maximal fünf Stück zu und verpflichten sich, diese Begrenzung in ihren Verträgen mit der Green City Energy AG oder anderen Antragstellern umzusetzen. Der private Projektentwickler erklärt sein Einverständnis mit dieser Anpassung der Standortsicherungsverträge. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15. März 2021 auch dem Vertrag zwischen dem Landkreis Ebersberg und der Green City AG zugestimmt. Damit ist auch der Weg für eine Bürgerbeteiligung an den Windkraftanlagen frei.
Folgende Kernpunkte wurden fixiert:
Pro erzeugter Kilowattstunde werden 0,2 ct an den Landkreis oder die
Anrainergemeinden bezahlt. Dabei handelt es sich um eine Summe von mindestens
125.000 Euro Jahr über einen Zeitraum von 20 Jahren. Zum aktuellen Zeitpunkt
klärt das EEG nicht, wer diese Zahlung empfangen kann, wenn die Windräder
in gemeindefreiem Gebiet stehen. Damit die Zahlung erfolgen kann, muss diese
Lücke im EEG geschlossen werden. Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass
das EEG bis zum möglichen Betriebsbeginn der Windräder entsprechend angepasst
wurde.
Der Strom der 5 Windräder wird interessierten Verbraucherinnen und Verbrauchern im Landkreis über ein regionales Ökostromprodukt wie beispielsweise „EBERstrom“ des EBERwerks zur Verfügung gestellt. Der Landkreis, bzw. die Gemeinden, das kommunale EBERwerk sowie Bürgerenergiegenossenschaften (oder vergleichbare Publikums-Bürgerenergiegesellschaften aus dem Landkreis Ebersberg) können sich zu 40 Prozent an den Windrädern beteiligen. Somit gehören 40 Prozent der Windräder Akteuren im Landkreis. Der Kaufpreis wurde so vereinbart, dass eine Rendite von 5 Prozent zu erwarten ist. Auch die Finanzierung der übrigen 60 Prozent kann durch die Bürgerenergiegenossenschaften des Landkreises durchgeführt werden. Sie erhalten Vorrang vor anderen Bürgerbeteiligungen.
Sollten die Windräder genehmigt werden, wird die Betreibergesellschaft sämtliche Kosten zur Modifizierung des Landschaftsschutzgebietes übernehmen. Bei Nichtgenehmigung werden zukünftig anfallende Kosten zu 40 Prozent vom Landkreis und zu 60 Prozent von Green City getragen. Bisher angefallene Kosten trägt jede Partei selbst.
„Das Ergebnis der Verhandlungen kommt den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises zugute. Ich freue mich, dass die Green City AG unseren Forderungen kooperativ entgegengekommen ist“, erklärt Landrat Robert Niedergesäß. „Beide Verträge sind wichtige Grundlagen der möglichen Umsetzung von Windkraftanlagen im Ebersberger Forst. Die vertragliche Zusicherung zur Begrenzung der Windkraftanlagen auf maximal fünf Stück sowie die Option, sich in verschiedenster Weise an den Windkraftanlagen zu beteiligen sind sicher vertrauensbildende Argumente im Willensbildungsprozess vor dem Bürgerentscheid am 16. Mai. Ich bin froh, dass diese so wichtigen Forderungen des Kreistages schon jetzt geklärt sind und wir alle Schritte bis zum Bürgerentscheid transparent darstellen können“, so der Landrat.
Artikel vom 30.03.2021Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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