VLAB und „Wildes Bayern“ fordern „NEIN“ beim Ratsbegehren am 16. Mai

"Kein Windindustriegebiet im Ebersberger Forst"

Den Wald erhalten: Die Naturschutzvereinigungen VLAB und Wildes Bayern fordern in einer gemeinsamen Pressemitteilung einen sofortigen Stopp aller Windkraftplanungen im Ebersberger Forst. Foto: CC0

Den Wald erhalten: Die Naturschutzvereinigungen VLAB und Wildes Bayern fordern in einer gemeinsamen Pressemitteilung einen sofortigen Stopp aller Windkraftplanungen im Ebersberger Forst. Foto: CC0

Landkreis-Ebersberg · Mit einem Ratsbegehren im Landkreis Ebersberg soll der Weg für zunächst fünf Windkraftanlagen im Ebersberger Forst freigemacht werden. Der VLAB und der "Verein Wildes Bayern" fordern einen Stopp der Planungen und unterstützen die berechtigten Anliegen der Vereine und Bürgerinitiativen zum Schutz des Ebersberger Forstes,diesen wichtigen Natur-und Erholungsraum nicht anzutasten.

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Der Ebersberger Forst östlich von München ist mit 90 Quadratkilometern Fläche eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete Bayerns und laut einer Studie des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zugleich eine der bedeutendsten Naturlandschaften Deutschlands. Ob der für den Klimaschutz und für die Versorgung der Metropolregion München mit Frischluft so wichtige Wald eine Zukunft hat, entscheidet sich am 16. Mai bei einem im Landkreis Ebersberg angesetzten Bürgerentscheid über den Bau von zunächst bis zu fünf Windkraftanlagen.

“Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Ebersberg, dieses Projekt abzulehnen und sich dafür auszusprechen, dass dieser einzigartige Naturraum nicht angetastet wird”, sagte Dr. Christina Hauser, die zweite Vorsitzende des bundesweit anerkannten Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB) und verantwortlich für den Bereich Windkraft und Erneuerbare Energien. Das vom Ebersberger Kreistag initiierte Ratsbegehren hat zum Ziel, die Bürgerinnen und Bürger für eine Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung (LSG-VO) Ebersberger Forst zu gewinnen.

Bislang sind jegliche Baumaßnahmen im Ebersberger Forst aufgrund dieser Verordnung strikt untersagt. Falls das Ratsbegehren Erfolg hätte, könnte der Kreistag die LSG-VO dahingehend verändern, dass der Bau vonrund 250 Meter hohen Windkraftanlagen (WKA) mitten im Schutzgebiet möglich wäre. “Nach unseren Erfahrungen wäre dies erst der Anfang einer weiteren Wind-Industrialisierung des Ebersberger Forstes und der gesamten Region im Süden und Südosten von München.

Weitere WKA sind derzeit bereits im Höhenkirchner sowie im Hofoldinger Forst im benachbarten Landkreis München geplant. Der Landkreis Ebersberg kommuniziert dabei offen, dass er insgesamt 26 Windräder im Landkreis bauen will, um die gesteckten Klimaziele zu erreichen.” Beim Ebersberger Forst handelt es sich laut BfN um einen ehemaligen Wildbannforst des Klosters Ebersberg. Schon sehr früh wurde in diesem einstigen herrschaftlichen Jagdgebiet eine nachhaltige Forstwirtschaftunter ökonomischen Gesichtspunkten betrieben. Hiervon zeugen noch das streng quadratische Wegegitternetz und historische Forsthäuser.

Zusammen mit dem Kloster Ebersberg, der Wallfahrtskirche St. Sebastian und der Weiherkette der Egglburger Seen handele es sich um eine “historisch gewachsene Kulturlandschaft mit hoher Bedeutung für das natürliche und kulturelle Erbe”, bislang zudem “ohne wesentliche Prägung durch technische Infrastruktur”, schreibt das BfN. “Der VLAB fordert deshalb seit langem einen Stopp fürsämtliche Windkraftplanungen in Waldgebieten, insbesondere in den Staatsforsten.” Dr. Christine Miller, Vorsitzende des Vereins “Wildes Bayern” betonte zudem den hohen Stellenwert des Ebersberger Forstes für den Artenschutz. “Auch wenn der Ebersberger Forst kein klassisches Wildnisgebiet mehr ist, sondern ein naturnaher Wirtschaftswald, ist er ein unersetzlicher Rückzugsraum für zahlreiche in der dicht besiedelten Metropolregion München selten gewordene Tierarten.” Dr. Hauser erklärteabschließend.

“Allen Bürgerinnen und Bürgern muss bei der Abstimmung klar sein, dass ihre Zustimmung zu einer Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung beim Bürgerentscheid am 16. Mai der Anfang vom Ende des Ebersberger Forstes als überregional bedeutsamer Natur-undErholungsraum sein könnte. In diesem Zusammenhang ist die Formulierung im ohnehin äußerst missverständlichen Text des Bürgerbegehrens, wonach der Bau der WKA auch zur Förderung der Landschaftspflege diene, an Zynismus nicht zu überbieten”.

Artikel vom 05.05.2021
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