Windkraftanlagen im Ebersberger Forst

Ebersberg · Aktueller Stand nach angemeldeter Insolvenz der Green City AG

Der Landkreis hält weiterhin am Zeitplan für die fünf Windräder im Ebersberger Forst fest.  Foto: hw

Der Landkreis hält weiterhin am Zeitplan für die fünf Windräder im Ebersberger Forst fest. Foto: hw

Ebersberg · Der Umweltausschuss des Kreistages hat sich am vergangenen Mittwoch (9. Februar) auch in nichtöffentlicher Sitzung mit dem geplanten Windpark im Forst und der finanziellen Schieflage der Green City AG beschäftigt. Zum Austausch waren auch der Vorstandsvorsitzende der Green City AG Jens Mühlhaus und der vom Landkreis beauftragte Fachanwalt anwesend.

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Die Green City AG hat Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Grundsätzlich ist das eine sehr unerfreuliche und beunruhigende Nachricht.

Der Landkreis muss sich nun zunächst ein umfassendes und objektives Bild der Lage verschaffen und sich auch mit der Green City AG darüber austauschen und sich von dort informieren lassen, alle Fakten müssen auf den Tisch.

Der Landkreis lässt sich dazu von einem auf Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Es müssen die folgerichtigen und konsequent notwendigen Schlüsse gezogen werden. Durch das Insolvenzereignis werden bestehende wechselseitige vertragliche Verpflichtungen jedoch nicht aufgelöst.

Für den Windpark gibt es eine eigene Gesellschaft, die laut Aussagen der Green City AG nicht von der Insolvenz betroffen ist. Zudem hat diese Gesellschaft die Standortsicherungsverträge mit den Bayerischen Staatsforsten geschlossen, die derzeit noch gültig sind. Aus diesen Gründen ist Green City derzeit der Partner, mit dem der Landkreis zusammenarbeitet.

Durch die finanzielle Schieflage von Green City entstanden dem Landkreis bisher keine Kosten. Es werden jedoch Kosten für die anwaltliche Beratung entstehen. Der Landkreis wird die Entwicklung der Green City in den nächsten Wochen auch in Wahrung der eigenen Interessen genau beobachten und mit den Projektpartnern im engen Austausch bleiben. Es gibt wohl gute Chancen, dass das Unternehmen in Zukunft weiterexistieren wird und das Projekt umsetzen kann, gleichwohl muss sich der Landkreis im "Worst Case" gegebenenfalls auf einen anderen Partner einstellen.

In einer Worst-Case-Betrachtung könnte es zum Ausfall der Erstattungen aus dem „Akzeptanzvertrag“ durch Green City kommen. Dies beinhaltet alle bisherigen entstandenen Kosten sowie die Kosten des Verordnungsänderungsverfahrens als solchem. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Kosten der Änderung einer LSG-Verordnung grundsätzlich vom jeweiligen Landkreis als Verordnungsgeber hoheitlich zu tragen sind. Dies ist im aktuellen Fall nur aufgrund der Vereinbarung mit Green City anders, wonach sich diese an den Kosten beteiligen.

Es ist davon auszugehen, dass sich im Worst Case und bei einem neuen Vertragspartner entsprechende vertragliche Lösungen auch regeln lassen. Es haben sich bereits mehrere seriöse Interessenten gemeldet.

Der Landkreis hält weiterhin am Zeitplan für die fünf Windräder im Forst fest.

Der ULV-Ausschuss hat in seiner Sitzung am 9. Februar einstimmig beschlossen, dass die Strategische Umweltprüfung zur Vorbereitung einer Verordnungsmodifizierung wie geplant beauftragt werden soll.

Für das Verordnungsänderungsverfahren ergibt sich aus derzeitiger Sicht daher keine Verzögerung. Ob es zu einer Verzögerung des Einzelgenehmigungsverfahrens und in der Folge der Errichtung der Windenergieanlagen kommen kann, hängt von der weiteren Entwicklung insbesondere des Insolvenzverfahrens der Green City AG und möglichen Folgeentscheidungen (z.B. neue Vertragspartner) ab.

Artikel vom 15.02.2022
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