Veröffentlicht am 22.10.2026 14:41

Wie Eigentümergemeinschaften ihr Zuhause sicherer machen können

Einbrecher gelangen häufig über leicht zugängliche und unzureichend gesicherte Fenster sowie Balkon oder Terrassentüren in Wohnungen. (Archivbild: ch)
Einbrecher gelangen häufig über leicht zugängliche und unzureichend gesicherte Fenster sowie Balkon oder Terrassentüren in Wohnungen. (Archivbild: ch)
Einbrecher gelangen häufig über leicht zugängliche und unzureichend gesicherte Fenster sowie Balkon oder Terrassentüren in Wohnungen. (Archivbild: ch)
Einbrecher gelangen häufig über leicht zugängliche und unzureichend gesicherte Fenster sowie Balkon oder Terrassentüren in Wohnungen. (Archivbild: ch)
Einbrecher gelangen häufig über leicht zugängliche und unzureichend gesicherte Fenster sowie Balkon oder Terrassentüren in Wohnungen. (Archivbild: ch)

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden 2025 bundesweit fast 83.000 Wohnungseinbruchdiebstähle einschließlich Einbruchsversuchen registriert - fast 4500 mehr als im Jahr zuvor. Fast die Hälfte der Taten blieb im Versuchsstadium. Die Zahlen verdeutlichen, wie wichtig wirksame Einbruchschutzmaßnahmen sind. Experten empfehlen insbesondere eine Kombination aus mechanischen und elektronischen Sicherungssystemen.

Einbrecher gelangen häufig über leicht zugängliche und unzureichend gesicherte Fenster sowie Balkon-, Terrassen- oder Wohnungseingangstüren in Wohnungen. Eine Nachrüstung mit mechanischen Sicherungen oder der Austausch gegen einbruchhemmende Modelle kann deshalb sinnvoll sein. Dabei gilt es, in Wohnungseigentümergemeinschaften eine wichtige rechtliche Besonderheit zu beachten.

„Fenster sowie Balkon-, Terrassen- und Wohnungseingangstüren sind zwingend Gemeinschaftseigentum - auch dann, wenn sie in der Teilungserklärung dem Sondereigentum zugewiesen wurden”, erklärt Sandra von Möller, Vorständin des bundesweiten Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE): „Wohnungseigentümer müssen daher vor baulichen Veränderungen an diesen Bauteilen immer einen entsprechenden Beschluss der WEG einholen.”

Sind die geplanten Maßnahmen angemessen, muss die WEG zustimmen, da angemessene Einbruchsschutzmaßnahmen zu den sogenannten privilegierten Maßnahmen gehören. Dazu zählen etwa die Nachrüstung vorhandener Fenster und Türen mit mechanischen Sicherungen, der Einbau einbruchhemmender Fenster und Wohnungseingangstüren sowie die Montage von Rollläden oder Türspionen. Ob eine Maßnahme angemessen ist, hängt allerdings immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

Auch in WEG: Einbruchschutz bleibt bedeutsam

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