Veröffentlicht am 14.07.2026 17:07

Jetzt wird es ernst: Stadt ordnet Wassersparen an

Bis zum ersten August, bei anhaltender Trockenheit eventuell auch länger, muss man mit dem alten Wasser im Pool vorlieb nehmen. Auffüllen ist wegen der gegenwärtigen Wasserknappheit verboten.  (Foto: tab)
Bis zum ersten August, bei anhaltender Trockenheit eventuell auch länger, muss man mit dem alten Wasser im Pool vorlieb nehmen. Auffüllen ist wegen der gegenwärtigen Wasserknappheit verboten. (Foto: tab)
Bis zum ersten August, bei anhaltender Trockenheit eventuell auch länger, muss man mit dem alten Wasser im Pool vorlieb nehmen. Auffüllen ist wegen der gegenwärtigen Wasserknappheit verboten. (Foto: tab)
Bis zum ersten August, bei anhaltender Trockenheit eventuell auch länger, muss man mit dem alten Wasser im Pool vorlieb nehmen. Auffüllen ist wegen der gegenwärtigen Wasserknappheit verboten. (Foto: tab)
Bis zum ersten August, bei anhaltender Trockenheit eventuell auch länger, muss man mit dem alten Wasser im Pool vorlieb nehmen. Auffüllen ist wegen der gegenwärtigen Wasserknappheit verboten. (Foto: tab)

Der Wasserverbrauch in München ist zuletzt wieder deutlich gestiegen und hat neben der Trockenheit die Lage für die Wasserversorgung zusätzlich angespannt. Während der Durchschnittsverbrauch normalerweise bei etwa 300 Millionen Litern Wasser pro Tag liegt, stieg der Verbrauch zuletzt wieder auf über 360 Millionen Liter an. Weder die Niederschläge der vergangenen Tage noch die für die nächste Zeit vorhergesagten reichen aus, um die Wassersituation zu entspannen.
Die Landeshauptstadt München hat daher heute, Dienstag, 14. Juli, in einer Allgemeinverfügung die Nutzung von Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz, die Entnahme von Grundwasser sowie die Entnahme aus oberirdischen Gewässern geregelt.

Gräber gießen bleibt erlaubt

Untersagt sind damit

  • die Entnahme von Wasser zum Befüllen und zum Betrieb von privaten Pools und sonstigen Badebecken, privaten Springbrunnen, Wasserspielanlagen, Wasserbehältern (zum Beispiel Tonnen) und ähnlichen Einrichtungen,
  • Bewässerung, Gießen und Beregnung von Haus- und Kleingärten oder Schrebergärten (Beispiele: Gehölze, Hecken, Stauden, Beete oder Zierpflanze) in der Zeit von 9 Uhr bis 19 Uhr, soweit diese nicht einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung dienen. Ausgenommen sind die Bewässerung und Beregnung mittels wassersparender Tröpfchenbewässerung. Ebenso ausgenommen sind land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie Friedhöfe,
  • Bewässerung, Gießen und Beregnung von Rasenflächen und sonstigen Grünflächen, soweit diese nicht einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung dienen. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind insbesondere Sportplätze,
  • Waschen von Fahrzeugen außerhalb gewerblicher Waschanlagen, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist (Beispiel: Einsatzfahrzeuge),
  • das Befeuchten von Baustraßen und Baustellen zur Verminderung von Staubentwicklung, soweit dies nicht durch behördliche Vorgaben vorgeschrieben ist und
  • das Abspritzen oder Bewässern (beispielsweise mit Hochdruckreinigern oder Bürsten) von Terrassen, Wänden, Straßen, Hof- und Wegflächen, Dächern und nicht gewerblich genutzten technischen Anlagen durch Privatpersonen.
  • Außerdem ist die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern im Stadtgebiet für die oben genannten Zwecke vollständig untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind das Schöpfen mit Handgefäßen und Ähnliches, die Entnahme zum Tränken von Vieh und für den Bedarf in der Landwirtschaft sowie Entnahmen, bei denen das Wasser vollständig wieder in das Gewässer zurückgeleitet wird (insbesondere thermische Nutzungen).

Gültig bis zum 1. August

Die Allgemeinverfügung für das Stadtgebiet München gilt ab sofort und bis zum Samstag, 1. August. Sie kann bei andauernder Trockenheit verlängert werden. Weitere Informationen finden sich unter stadt.muenchen.de/infos/amtliche-bekanntmachungen.html. Die Landeshauptstadt München weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gemäß Wasserhaushaltsgesetz mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.

Oberbürgermeister Dominik Krause hat das Referat für Klima- und Umweltschutz und die Stadtwerke (SWM) beauftragt, eine Wasserstrategie zu erarbeiten, um die Wasserversorgung der Stadt – vor dem Hintergrund sich verändernder klimatischer Bedingungen wie anhaltender Trockenheit und Hitzeperioden – dauerhaft zu gewährleisten.

north