Dirk Höpner fordert Aufklärung über Erwerb der Erdbeerwiese

Im Zusammenhang mit dem laufenden Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 2161 im Bereich der sogenannten „Erdbeerwiese“ (Bauseweinallee / Weinschenkstraße) sind aus der Bürgerschaft wiederholt Hinweise aufgetaucht, wonach der Erwerb der betreffenden Grundstücke durch die Landeshauptstadt München um das Jahr 1970 unter bestimmten Bedingungen erfolgt sei. Darauf macht Dirk Höpner (Stadtrat der München-Liste) aufmerksam.
Nach Angaben mehrerer Anwohnerinnen und Anwohner wurde das Grundstück seinerzeit zu einem vergleichsweise günstigen Kaufpreis an die Landeshauptstadt veräußert - unter der ausdrücklichen Maßgabe, dass die Flächen dauerhaft als Grünfläche bzw. Landschaftsschutzgebiet (LSG) genutzt werden. Teilweise werde zudem vorgetragen, dass diese Zweckbindung vertraglich festgeschrieben und möglicherweise dinglich gesichert worden sei.

Höpner fordert nun Aufklärung darüber, unter welchen Bedingungen die Landeshauptstadt die Grundstücke im Bereich der heutigen „Erdbeerwiese“ (insbesondere zwischen Bauseweinallee, Weinschenkstraße und Am Wismat) seinerzeit erworben hat und ob solche Bedingungen heute noch bestehen. Die Klärung der Eigentums- und Vertragslage sei für die rechtssichere Durchführung des Bauleitplanverfahrens von zentraler Bedeutung. Sollten Zweckbindungen zugunsten einer dauerhaften Grünflächennutzung bestehen, wären diese zwingend in der planerischen Abwägung zu berücksichtigen und könnten einer Umnutzung entgegenstehen.

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