Wärmepumpen werden immer beliebter: Von Januar bis Oktober 2025 haben Hersteller in Deutschland rund 255.000 Geräte abgesetzt. Das ist ein Plus von 32 Prozent gegenüber dem gesamten Vorjahr. Damit überrundet der Wärmepumpenabsatz erstmals die Anzahl der verkauften fossil betrieben Heizungen. Gas- und Ölheizungen kamen im gleichen Zeitraum zusammen nur auf 248.500 Modelle, gibt der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) an.
Doch nicht nur fossil betriebene Heizungen in größeren Gebäuden müssen regelmäßig geprüft werden – die Pflicht gilt auch für Wärmepumpen. Die ersten Anlagen sind im Januar 2026 unter die Prüfpflicht gefallen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer müssen die Anlagen nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens aber zwei Jahre nach der Inbetriebnahme, untersuchen lassen.
Die Regelung betrifft wassergeführte Luft-, Wasser- und Erdreichwärmepumpen, die nach dem 31. Dezember 2023 in größeren Gebäuden ab sechs Wohnungen eingebaut worden sind. Sie gilt auch für Gebäudenetze mit mindestens sechs angeschlossenen Wohneinheiten. Gesetzliche Grundlage ist der Paragraf 60a des Gebäudeenergiegesetzes. Die Prüfung soll einen effizienten Betrieb sicherstellen. Ausgenommen davon sind Brauchwasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen, sogenannte Klimageräte, sowie Wärmepumpen, die einer Fernkontrolle unterliegen. Fachleute wie Schornsteinfeger, Heizungs- und Kälteanlagenbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Elektrotechniker oder Energieberatende dürfen die Prüfungen grundsätzlich durchführen. Sie müssen jedoch eine Fortbildung darüber absolviert haben.
Fragen beantwortet das Team von Zukunft Altbau kostenfrei am Beratungstelefon unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de.