Bestimmte Dinge muss jeder Autofahrer unbedingt dabei haben: Warnweste, Warndreieck, Verbandskasten und selbstverständlich den Führer- und den Fahrzeugschein. Soweit, so gut. Andere Dinge dagegen sind absolut verboten. Hierzu zählen griffbereite Einhandmesser sowie alle Messer mit einer Klingenlänge über 12 Zentimeter. Taschenmesser fallen nicht darunter, denn hier ist die Klinge meist bedeutend kürzer. Bei den Einhandmessern gibt es Ausnahmen, beispielsweise, wenn sie dem Beruf oder der Brauchtumspflege dienen.
Daneben sind im Auto Softair-Pistolen, Sprengstoffe und bestimmte Chemikalien verboten. Auch wer Tiere ungesichert transportiert, riskiert ein Bußgeld. Besondere Aufmerksamkeit sollte man auch beim Transport von sperrigen Gegenständen walten lassen. Denn sobald etwas die Sicht behindert oder ein Sicherheitsrisiko darstellt, ist es im Auto tabu. Hier sind beispielsweise ungesicherte große Möbelteile oder Holzlatten aus dem Baumarkt gemeint.
Viele Autofahrer haben stets einen Reservekanister dabei. In Deutschland ist das Mitführen von bis zu 240 Litern Kraftstoff im Auto erlaubt. Dabei darf der Inhalt pro Kanister 60 Liter nicht überschreiten. Empfohlen wird allerdings sich aus Sicherheitsgründen auf den Transport von 10 Litern zu beschränken. Die reichen im Notfall aus.