Wochenendtour oder Sommerurlaub: Viele nehmen ihr Fahrrad mit dem Auto mit. Dabei werden E-Bikes immer beliebter. Doch ihr höheres Gewicht stellt besondere Anforderungen an den Fahrradträger.
„Einfache Heckklappenträger sind für den Transport von E-Bikes oft gar nicht geeignet“, sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. Der Grund: Viele Systeme sind nur für rund 20 Kilogramm pro Fahrrad ausgelegt. E-Bikes sind durch Motor und Akku deutlich schwerer als herkömmliche Fahrräder. Während ein normales Rad meist 15 bis 18 Kilogramm wiegt, bringen sie schnell 25 Kilogramm oder mehr auf die Waage. Auch Dachträger bergen Risiken: Bei einem Unfall können sich schwere Fahrräder lösen. Zudem wird bei mehreren Rädern schnell die zulässige Dachlast überschritten. Ein Blick in die Fahrzeugunterlagen schafft hier Klarheit.
Experte Richter empfiehlt daher einen Kupplungsträger, der ausdrücklich für E-Bikes zugelassen ist. Diese Systeme sind stabiler und erleichtern das Beladen. Es können jedoch zusätzliche Kosten entstehen – etwa wenn eine Anhängerkupplung nachgerüstet werden muss. Zudem sollte vorab geprüft werden, ob Fahrzeug und Anhängerkupplung dafür ausgelegt sind. Entscheidend ist die sogenannte Stützlast. Sie gibt an, wie viel Gewicht auf der Anhängerkupplung lasten darf.
Akkus sollten vor dem Transport entnommen und im Fahrzeug verstaut werden. Das spart Gewicht. Außerdem sollte man Herstellerangaben zum Trägersystem und zur empfohlenen Höchstgeschwindigkeit beachten. Nach etwa 50 Kilometern Fahrt sollten Schrauben, Halterungen und Gurte kontrolliert und bei Bedarf nachgezogen werden. Die E-Bikes sollten auch auf dem Träger gegen Diebstahl gesichert werden. Fahrradträger für Anhängerkupplungen benötigen in Deutschland ein eigenes Kennzeichen, wenn sie das hintere Nummernschild des Autos teilweise oder vollständig verdecken. Es muss dieselbe Nummer wie das Kfz-Kennzeichen tragen.