Mit der kalten Jahreszeit häufen sich Verkehrsverstöße, die gefährlich und kostspielig werden können. Autofahrer sollten daher besondere Vorsicht walten lassen und sich sorgfältig auf winterliche Bedingungen vorbereiten. „Wer sein Fahrzeug und seine Fahrweise nicht an die Witterung anpasst, gefährdet nicht nur die eigene Sicherheit und andere Verkehrsteilnehmer, sondern muss auch teils mit empfindlichen Strafen rechnen”, warnt Verkehrsexperte Alexander Kreipl vom ADAC Südbayern.
Das Auto muss vor dem Start komplett von Schnee und Eis befreit werden. Lediglich ein kleines Guckloch freizukratzen reicht nicht aus und kann ein Verwarnungsgeld von zehn Euro nach sich ziehen. Ebenso stellen herabfallende Schneemengen und Eisstücke während der Fahrt eine Gefahr für den nachfolgenden Verkehr dar. Wer Dach und Motorhaube daher nicht entsprechend räumt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro. Auch das Kennzeichen muss lesbar sein, sonst werden fünf Euro fällig.
Wer am Tag innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht fährt, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert ist, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro rechnen. Außerorts drohen sogar 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Beliebt, aber verboten ist zudem das Warmlaufenlassen des Motors: Es belastet die Umwelt, verursacht unnötigen Lärm und kann zu einem Bußgeld von 80 Euro führen.
Wintersportgeräte, wie Ski und Schlitten, sowie der Christbaum müssen für den Transport sorgfältig gesichert werden. Denn lose Gegenstände im Fahrzeuginnenraum können sich bei einer Vollbremsung in gefährliche Geschosse verwandeln und die Insassen erheblich verletzen. Wer seine Ladung nicht ordnungsgemäß sichert, muss mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro rechnen.
Zusätzliche Tipps: Stets für ausreichend Wischwasser mit Frostschutz sorgen. Außerdem den Tank mindestens halbvoll halten, um bei Staus nicht liegenzubleiben.