Der Luise-Kiesselbach-Tunnel wird von Mittwoch, 1. Juli, bis einschließlich Donnerstag, 2. August, in nördliche Fahrtrichtung vollständig gesperrt. Grund dafür sind dringend notwendige, umfassende Sanierungsarbeiten nach einem Brandschaden. Die Umleitung erfolgt über die Tunneloberfläche, darüber hinaus werden für den Kfz-Verkehr Umfahrungsrouten optimiert – das heißt, Baustellen an mehreren Stellen zurückgebaut, temporäre Einbahnregelungen aufgehoben und Ampelschaltungen angepasst – und weiträumig Beschilderungen mit digitalen Vorhinweistafeln errichtet. Es wird empfohlen, den Bereich weiträumig zu umfahren und, soweit möglich, auf andere Verkehrsmittel umzusteigen. Der KfZ-Verkehr in südliche Fahrtrichtung sind von der Sperre nicht betroffen.
Nachdem direkt nach einem Lkw-Brand Sofortmaßnahmen ergriffen wurden, um den Tunnel schnellstmöglich wieder freigeben zu können, ist nun die fachgerechte Betoninstandsetzung der Tunneldecke sowie die vollständige Erneuerung der durch den Brand in Mitleidenschaft gezogenen Sicherheitssysteme (Brandmeldung, Kameras, Funk, Einsprechanlage, Verkehrszeichen, Beleuchtung, Löschwasserleitung, Wandverkleidung, Fahrbahnbelag, Straßenmarkierung, Schutzplanken) erforderlich.
Da für die Dauer der Instandsetzungsarbeiten sicherheitsrelevante Überwachungssysteme wie Kameras, Brandmeldeeinrichtungen, Verkehrsüberwachungs- und Steuerungseinrichtungen sowie Löschwasserleitungen demontiert werden müssen, ist dafür eine vorübergehende Vollsperrung der Oströhre in Fahrtrichtung Nord notwendig. Die durch den Brand angegriffenen Bereiche der Tunneldecke werden unter anderem mit Hochdruckstrahlern bearbeitet, was einer vollständigen Einhausung des Arbeitsbereichs bedarf.
Reine Nacht- oder Wochenendarbeiten – die eine Vollsperrung hätten verhindern können – sind in diesem Fall nicht möglich, da während der Arbeiten die gesamte Sicherheitstechnik im Arbeitsbereich deinstalliert werden muss und damit in der Oströhre des Luise-Kiesselbach-Tunnels kein verkehrssicherer Betrieb gewährleistet ist. Ohne diese Sicherheitstechnik darf ein Tunnel nicht betrieben, sprich für den Verkehr geöffnet, werden.