Keine Auswirkungen

Im Zusammenhang mit dem laufenden Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans im Bereich der sogenannten „Erdbeerwiese“ (Bauseweinallee / Weinschenkstraße) sind aus der Bürgerschaft wiederholt Hinweise aufgetaucht, wonach der Erwerb der betreffenden Grundstücke durch die Landeshauptstadt um das Jahr 1970 unter bestimmten Bedingungen erfolgt sei. Darauf machteDirk Höpner (Stadtrat der München-Liste) aufmerksam. Nach Angaben mehrerer Anwohner wurde das Grundstück zu einem vergleichsweise günstigen Kaufpreis an die Landeshauptstadt veräußert - unter der ausdrücklichen Maßgabe, dass die Flächen dauerhaft als Grünfläche bzw. Landschaftsschutzgebiet (LSG) genutzt werden.

Das städt. Kommunalreferat hat diese Angaben überprüft. Demnach wurde in den Kaufverträgen eine Nutzung als Grünfläche und / oder Landschaftsschutzgebiet nicht verbindlich festgelegt. Auch seien keine Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen hinsichtlich einer Nutzungsbindung bekannt. Das teilte Edwin Grodeke, Leiter des Kommunalreferats, jetzt mit. Es bestehen für das Gelände keine schuldrechtlichen Verpflichtungen oder dingliche Sicherungen. Das städt. Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat bestätigt: „Da grundbuchrechtliche Beschränkungen für eine bestimmte Nutzbarkeit der Grundstücke nicht vorliegen, bestehen keine rechtlichen Auswirkungen auf das derzeit laufende Bauleitplanverfahren.“

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