Jeder nur ein Kreuz

Wichtige Fakten rund um die Bundestagswahl am 26.09.2021

Am Sonntag, 26. September 2021, gilt es, da wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt. Bis dahin wählen die Parteien noch um die Gunst der Wähler. Foto: A. Rager

Am Sonntag, 26. September 2021, gilt es, da wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt. Bis dahin wählen die Parteien noch um die Gunst der Wähler. Foto: A. Rager

München/Landkreise · Am Sonntag, 26. September, sind die wahlberechtigten Bürger dazu aufgerufen, den 20. Deutschen Bundestag zu wählen. Aktuell befinden wir uns noch mitten in der heißen Wahlkampfphase, denn laut Umfragen, gibt es immer noch zahlreiche Bürger, die sich noch nicht final entschieden haben, für wen sie am Wahlsonntag stimmen werden.

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Am Sonntag, 26. September, sind die wahlberechtigten Bürger dazu aufgerufen, den 20. Deutschen Bundestag zu wählen. Aktuell befinden wir uns noch mitten in der heißen Wahlkampfphase, denn laut Umfragen, gibt es immer noch zahlreiche Bürger, die sich noch nicht final entschieden haben, für wen sie am Wahlsonntag stimmen werden.

Alle vier Jahre entscheiden die Bürger darüber, wer im Deutschen Bundestag sitzen wird. Auch wenn es den Anschein hat, die Bürger stimmen bei ihrer Wahl nicht über den nächsten Bundeskanzler/in ab, sondern wählen lediglich ihren Direktkandidaten für ihren Wahlkreis und mit ihrer Zweitstimme eine Partei, die ihrer Meinung nach ihre Interessen am besten im Deutschen Bundestag vertritt.

Das Direktmandat hat dabei der Kandidat gewonnen, der prozentual die meisten Stimmen auf sich vereinen kann. Eine Prozenthürde gibt es dabei nicht zu überspringen. Für die Kräfteverhältnisse der Parteien im Bundestag ist jedoch die Zweitstimme ausschlaggebend. Die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag, also darüber, wie viele Sitze im Bundestag einer Partei zustehen, wird über den prozentualen Anteil der Zweitstimmen geregelt.

Den oder die Bundeskanzler/in wählt der Bundestag auf Vorschlag des Bundes-Präsidenten.
Auch diese Wahl ist geheim, wie alle anderen Wahlen auch. Damit die Wähler gut vorbereitet am 26. September zur Wahl gehen können, bietet die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit ein breites Informationspaket rund um die Wahl an, wo sämtliche Fragen rund um das Thema geklärt werden.

Wer die Wahl hat hat die Qual

47 Parteien können an der Bundestagswahl am 26. September teilnehmen, mit Landeslisten vertreten sind 40 Parteien. Das steht seit Anfang Juli fest. "Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen in der Zeit der Pandemie haben sich viele Vereinigungen der ersten Verfahrensstufe gestellt, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können", meinte dazu Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel. "Dafür möchte ich allen danken."
An der vorigen Bundestagswahl 2017 hätten 48 Parteien teilnehmen können; es traten dann aber "nur" 42 Parteien wirklich an.

Welche der jetzt antretenden Parteien Abgeordnete in den nächsten Bundestag schicken werden, entscheidet einzig der Wähler: Also Sie, liebe Leserin und lieber Leser. Niemand sonst. Damit eine Partei im Bundestag vertreten ist, muss sie bundesweit mindestens 5 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen können.

Wen wählen wir am 26. September? Und wann ist mein Wahlschein gültig?
Diese Fragen beantworten die bewährten, gut verständlichen Wahlinformationshefte, die es auch in leichter Sprache gibt. Hilfe bei der Wahlentscheidung bietet seit dem 2. September der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung. Das Online-Tool ermöglicht es, die eigenen Positionen mit denen der zur Wahl zugelassenen Parteien zu vergleichen.

Was genau wählen wir am 26. September?

Die Legislative (gesetzgebende Gewalt) besteht in Deutschland aus den zwei Kammern Bundestag und Bundesrat. Die Mitglieder des Bundesrats werden nicht von den Bürgern gewählt, sondern von den jeweiligen Bundesländerparlamenten (Landtagen, Anm. d. Red.) entsandt. Es wird also nur die Hälfte der gesetz­gebenden Gewalt direkt vom Volk gewählt.

Die Organe der anderen beiden Staats­gewalten Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Recht­sprechung) werden nicht vom Volk gewählt.

Briefwahl oder lieber vor Ort wählen

Was viele nicht wissen, noch bis vor 13 Jahren durfte Briefwahl nur der beantragen, der glaubhaft versichert hat, dass er tatsächlich am jeweiligen Wahltag seine Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben kann, weil er beispielsweise im Urlaub weilte.
»Die jeweilige Gemeinde wäre befugt gewesen, sich die Reiseunterlagen vorlegen zu lassen. Was aber de facto nicht passiert ist«, erinnert der Unterhachinger Wahlleiter Wolfgang Ziolkowski.

Der Gesetzgeber hat im Laufe der Jahre auf die zunehmende Wahlmüdigkeit seiner Bürger reagiert und die Bedingungen für die Briefwahl gelockert. Mit enormer Resonanz.

Was viele übrigens auch nicht wissen: Die Briefwahlunterlagen darf man auch persönlich in seiner Gemeinde abgeben und zwar bis um Punkt 18.00 Uhr am 26. September. Der Eingang der Wahlunterlagen wird genau dokumentiert. Um 18.01 Uhr am 26. September ist es indes zu spät, wer jetzt noch wählen will, muss sich vier Jahre gedulden. Es sei denn, er befindet sich bereits vor 18.00 Uhr im Wahllokal und ist aufgrund des starken Andrangs noch nicht zum Zug gekommen. Die Wahl hat in jedem Fall geheim stattzufinden. Das bedeutet, dass man aus der Wahlkabine kein Selfie veröffentlichen darf. Das Wahlgeheimnis darf nicht angetastet werden. Noch mehr Infos zum Thema Wahl findet man unter wahl2021.org eine Initiative von Correctiv und dem BVDA.

Wahlkreise:
Wahlkreis 220 - München West/Mitte
Allach-Untermenzing, Aubing-Lochhausen-Langwied, Laim, Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt, Neuhausen-Nymphenburg, Pasing-Obermenzing und Schwanthalerhöhe
Wahlkreis 217 - Münchner Norden
Stadtbezirke Maxvorstadt, Schwabing-West, Moosach, Milbertshofen-Am Hart, Schwabing-Freimann und Feldmoching-Hasenbergl
Wahlkreis 219 - München Süd
Untergiesing-Harlaching, Obergiesing-Fasangarten, Hadern, Sendling, Sendling-Westpark, Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
Wahlkreis 218 - Münchner Osten
Altstadt-Lehel, Au-Haidhausen, Berg am Laim, Bogenhausen, Ramersdorf-Perlach und Trudering-Riem

Wahlkreis 221 - München-Land
München-Land

Wahlkreis 213 - Landkreis Erding-Ebersberg
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