Interview rund ums Thema Patente

München · Wie wird aus einer Erfindung ein Patent?

München · Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Organisatorisch ist das Deutsche Patent- und Markenamt dem Bundesministerium der Justiz nachgeordnet. Das DPMA ist mit mehr als 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Dienststellen München, Jena und Berlin vertreten. Hauptsitz des Deutschen Patent- und Markenamts ist München. Im Interview erklärt Petra Knüfermann, Pressesprecherin des DPMA in München, alles rund um die Patentanmeldung.

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SamstagsBlatt: Ist es denn problemlos möglich, ein angemeldetes Patent zu verschenken?

Petra Knüfermann: Patente belohnen ihren Inhaber oder ihre Inhaberin durch ein für maximal 20 Jahre befristetes begrenztes Nutzungsmonopol. Man kann aber auch durch Lizenzvergabe Geld von Dritten für deren Nutzung verlangen. Ebenso können Patente verkauft oder verschenkt werden.

Wie viele der bei Ihnen angemeldeten Patente bekommen ein positives Ergebnis, sind also dann richtige Patente?

Eine Patentanmeldung wird von uns nur geprüft, wenn zusätzlich zur Anmeldung ein Prüfungsantrag gestellt wird. Ein Patent wird für etwa 40 bis 50 Prozent der Patentanmeldungen erteilt, für die ein Prüfungsantrag gestellt wurde.

Nach welchen Kriterien wird ein Patent von Ihrer Behörde geprüft?

Maßstab für die Patentprüfung im DPMA ist das deutsche Patentgesetz. Es werden Patente für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern diese neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Dies bedeutet, dass eine Erfindung eine technische Lösung für ein technisches Problem beinhalten muss. Sie muss zudem neu sein, d.h. sie darf nicht zum weltweiten Stand der Technik gehören. Der Stand der Technik ist die Summe alle Kenntnisse, die der Öffentlichkeit bekannt sind. Darüber hinaus darf eine Erfindung nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik hervorgehen. Sie muss wirklich erfinderisch sein und sich deutlich von Bekanntem abheben. Die gewerbliche Anwendung wird im Grunde von allen Erfindungen erfüllt. Ausnahmen bilden unter anderem Ideen, die nicht realisiert werden können, beispielsweise Perpetua mobilia.

Wie lang dauert eine Patentanmeldung?

Die durchschnittliche Dauer zwischen Anmeldetag und Patenterteilung liegt beim DPMA bei etwa drei Jahren.

Aus welchen Bereichen werden die meisten Patente angemeldet?

Gerade aus wirtschaftlich starken Branchen wie der Automobilindustrie, dem Maschinenbau oder den elektrischen Bauteilen kommen jährlich die meisten Anmeldungen.

Ist Ihnen schon mal ein besonders kurioses Patent untergekommen?

Ein Kollege ist bei einer Recherche zufällig mal auf eine dreibeinige Strumpfhose gestoßen. Da war oben im Bund ein Ersatzbein eingeknüllt. Wenn ein Bein eine Laufmasche bekommt, kann man das Ersatzbein aus- und das kaputte einrollen.

Noch ein Patentamt

In der Nachbarschaft des Münchner DPMA befindet sich auch das Europäische Patentamt, zuständig für Patentschutz in derzeit 38 europäischen Staaten. Ursprung war vor genau 40 Jahren in München. Mehr als 20 Staaten kamen 1973 zu einer Diplomatischen Konferenz an der Isar zusammen, um über die Einführung eines europäischen Patenterteilungsverfahrens zu beraten. Am Ende dieser Konferenz unterzeichneten 16 Teilnehmer das Europäische Patentübereinkommen. Vier Jahre später, am 7. Oktober 1977, trat dieses Übereinkommen in Kraft. Damit konnte auch das Europäische Patentamt in München als Erteilungsbehörde seine Arbeit aufnehmen. Europäische Patentämter gibt es daneben auch in Den Haag, Berlin, Wien und Brüssel.

von Michaela Schmid

Artikel vom 05.12.2013
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