Oberhachinger Gemeinderat will sich Planungshoheit bewahren

Oberhaching · Kein Landschaftsschutzgebiet ausweisen

Die eiszeitlichen Hangkanten sollen als schützenswerte Landschaftsbestandteile unter Schutz gestellt werden. 	Foto: Pietsch

Die eiszeitlichen Hangkanten sollen als schützenswerte Landschaftsbestandteile unter Schutz gestellt werden. Foto: Pietsch

Oberhaching · Für den Schutz der Landschaft, aber gegen ein Landschaftsschutzgebiet haben sich die Oberhachinger Gemeinderäte bei ihrer letzten Sitzung mit 14:9 Stimmen entschieden. Anlass war der Vorschlag des Landratsamtes München zur Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes für Teile des Hachinger Tals in den Gemeinden Oberhaching und Taufkirchen.

Während sich die Taufkirchner kürzlich für das Schutzgebiet entschieden und obwohl sich der Oberhachinger Gemeinderat 1998 in ähnlicher Fragestellung ebenfalls für ein Landschaftsschutzgebiet ausgesprochen hatte, fand sich nach einer längeren und teils lebhaft geführten Debatte diesmal keine Mehrheit für den Vorschlag. Schon vor Beginn der eigentlichen Sachdiskussion spalteten unterschiedliche Auffassungen über die Abstimmungsreihenfolge der verschiedenen Anträge zu diesem Thema den Rat in zwei Lager.

Weitere Artikel zum Thema

Die Verwaltung hatte – nach ausführlicher Beratung mit dem Landratsamt – die grundsätzliche Entscheidung für oder gegen das Landschaftsschutzgebiet als erstes auf die Tagesordnung gesetzt. Diese Entscheidung sei der weitest gehende Antrag und daher zuerst ab­zustimmen, so die Begründung. Anders sahen das unter anderem Marcus Franklin (fraktionslos), Paul Mölter (Bürgervereinigung Oberhaching) sowie Max Artmann und Monika Straub von den Grünen, die zunächst über die Anträge zur flächen­mäßigen Erweiterung des vorgeschlagenen Schutzgebietes abstimmen wollten. Denn nur durch eine zu­sammenhängende Schutz­zone sei es möglich das ­Hachinger Tal vor weiterer ­Zer­siedelung zu bewahren. Einen Wunsch, den Bürgermeister Stefan Schelle (CSU), der mehrfach versicherte, keinen Einfluss auf die vom Landratsamt empfohlene Abstimmungsreihenfolge genommen zu haben, nach längerer Diskussion ablehnte. Wenn die Kommunalaufsicht eine Reihenfolge bei der Abstimmung auf Grund der Rechtslage empfehle, sollte dies auch so durchgeführt werden, argumentierte er.

In der Sache verwies Schelle auf die sehr lange Tradition des Landschaftsschutzes in Oberhaching. »Das Freihalten von Räumen ist bei uns seit 40 Jahren Thema«, stellte er fest und erinnerte daran, dass wichtige Bestandteile des Landschaftsplanes sogar in den Flächennutzungsplan der Gemeinde eingearbeitet wurden. Es sei ein gemeinsames Ziel die Landschaft zu schützen aber »es ist die Frage ob wir uns die Entscheidungen aus der Hand nehmen lassen wollen«, warnte er im Hinblick auf die Nutzungseinschränkungen mit denen Landschaftsschutzgebiete belegt sind. So seien zum Beispiel Veranstaltungen wie Maibaumfeste, Festzelte oder Theateraufführungen in Landschaftsschutzgebieten nicht erlaubt. Auch für Gemeinderatsmitglied Florian Schelle (CSU) ist Planungshoheit das höchste Gut«. »Wir wollen alle die Landschaft schützen, aber wir können keine Entscheidungen für die nächsten 100 Jahre treffen sondern müssen Vertrauen in die Zukunft haben«, forderte er. Fraktionskollege Martin Schmid wurde im Hinblick auf die Nachteile für Landwirte und Grundbesitzer gar noch deutlicher: »Bis jetzt haben es die Landwirte immer noch geschafft sich selber zu schützen. Da brauche ich kein Landratsamt, das mir das vorschreibt«, kommentierte er.

Joseph Ertl (CSU) ärgerte sich dagegen vor allem über den in seinen Augen »äußerst fehlerhaften« Vorschlag des Landratsamtes: So seien in dem vorgeschlagenen Schutzgebiet unter anderem Erweiterungsflächen für den Friedhof und den Sportplatz enthalten. Schützenswerte Bereiche wie die westliche Hangkante des Gleißentales fehlten dagegen. Bei solchen Fehlern sei die Zuständigkeit im Landratsamt »am falschen Platz«, monierte er. Für besser geeignet als ein Landschaftsschutzgebiet hält er deshalb, den Schutz einzelner Landschaftsbestandteile nach dem Bundesnaturschutzgesetz sowie dem Bayerischem Naturschutzgesetz, wie er sowohl von der CSU-Fraktion als auch von der Wählergemeinschaft Oberhaching (WGO) vorgeschlagen wurde, ein Vorschlag der mit nur zwei Gegenstimmen vom Gemeinderat akzeptiert wurde. Dabei sollten vor allem die noch unbebauten Teile der östlichen und westlichen Hangkante geschützt werden. Ob diese Flächen sogar nach und nach von der Gemeinde aufgekauft werden, wie die WGO vorschlug, blieb dagegen noch offen. Pietsch

Artikel vom 21.10.2011
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...