Landschaftsschutzgebiet steht fast nichts mehr im Weg

Taufkirchen · Noch Änderungswünsche

Taufkirchen · Dem Vorhaben »Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets im Hachinger Tal« steht von Taufkirchener Seite nichts mehr im Weg: Zwar begrüßte jetzt der Bauausschuss die Pläne des Landratsamtes, landschaftlich wertvolle Flächen auf Taufkirchener und Oberhachinger Flur zu Schutzgebieten zu erklären.

Gleichzeitig sieht das Gremium noch Klärungsbedarf bei Fragen zu konkreten Nutzungsbedingungen. Deswegen soll die Rechtsaufsichtsbehörde kontaktiert werden mit dem Ziel, die strittigen Punkte auszuräumen. Gut eine Stunde lang brüteten die Ausschuss-Mitglieder über dem Entwurfstext mit dem Titel »Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet Hachinger Tal«, der Taufkirchen und Oberhaching von der Unteren Naturschutzbehörde vor kurzem zugestellt worden war.

Weitere Artikel zum Thema

Bis zum 31. März haben die beiden Gemeinden die Möglichkeit, ihre Stellungnahme zu den darin enthaltenen Verordnungen, Erlaubnissen und Verboten abzugeben. Weitgehender Tenor bei den Taufkirchener Kommunalpolitikern: Viele der darin enthaltenen Punkte bedürfen noch einer erheblichen Konkretisierung. Andernfalls drohten die Bestimmungen, zu einem Papier- und Behördenkrieg auszuarten. »Bei jedem Furz beim Landratsamt nachfragen zu müssen – das kann es nicht sein«, brachte Herbert Böhm (CSU) seinen Unmut über das Paragrafenwerk zum Ausdruck.

Danach soll auf den Flächen südlich des Marklwegs auf Taufkirchener und entlang der Hangkanten auf Oberhachinger Seite alles dafür getan werden, um »die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten und wiederherzustellen, sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes zu bewahren«, wie es in dem mit »Schutzzweck« betitelten Paragrafen heißt. Kopfschmerzen bereitete den Räten beispielsweise die Verordnung, für das Aufstellen von baulichen Anlagen auf dem insgesamt 176 Hektar großen Areal künftig eine Genehmigung einholen zu müssen. »Heißt das dann, dass keine Bienenzucht mehr betrieben werden darf, weil kein Häuschen mehr aufgestellt werden darf?«, wollte Böhm wissen. »Da habe ich echte Probleme«.

Andere stießen sich an dem Wort »maschinell«. So ist in einem Punkt festgehalten, dass Entwässerungsgräben nicht mehr unter dem Einsatz von Maschinen geräumt werden dürfen. »Wann ist ein Gerät eine Maschine und wann nicht?«, fragte Karl Heinz Hansen von der ILT und verwies darauf, dass die Arbeiten nur mit Schaufelbagger sinnvoll und zügig erledigt werden könnten. Auf Anregung von Bürgermeister Jörg Pötke (ILT) sollen die Verbesserungsvorschläge jetzt der Unteren Naturschutzbehörde zugeleitet werden.

Insgesamt begrüßte er das Vorhaben: »Die Verordnung liegt auf dem Tisch und ist jetzt Diskussionsgegenstand. Wir sind aufgefordert, uns eine eigene Meinung zu bilden.« Auf diese Weise gelange man zu einem maßgeschneiderten Konzept, das alle Wünsche berücksichtige.

mst

Artikel vom 16.02.2011
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...