Wieviele Wählerstimmen werden unter den Tisch fallen?

Um die Pläne zum neuen Quartier geht es bei den aktuellen Bürgerentscheiden. Ein Fehler auf dem Abstimmungsschein kann dazu führen, dass Stimmen nicht ausgezählt werden. (Foto: steidle architekten)
Um die Pläne zum neuen Quartier geht es bei den aktuellen Bürgerentscheiden. Ein Fehler auf dem Abstimmungsschein kann dazu führen, dass Stimmen nicht ausgezählt werden. (Foto: steidle architekten)
Um die Pläne zum neuen Quartier geht es bei den aktuellen Bürgerentscheiden. Ein Fehler auf dem Abstimmungsschein kann dazu führen, dass Stimmen nicht ausgezählt werden. (Foto: steidle architekten)
Um die Pläne zum neuen Quartier geht es bei den aktuellen Bürgerentscheiden. Ein Fehler auf dem Abstimmungsschein kann dazu führen, dass Stimmen nicht ausgezählt werden. (Foto: steidle architekten)
Um die Pläne zum neuen Quartier geht es bei den aktuellen Bürgerentscheiden. Ein Fehler auf dem Abstimmungsschein kann dazu führen, dass Stimmen nicht ausgezählt werden. (Foto: steidle architekten)

Nicht nur das neue Quartier am Bahnhof, das die baufällige Linden- und Eschenpassage ersetzen soll, ist umstritten. Auch um die beiden Bürgerentscheide dazu, über die bis zum Wochenende abgestimmt wird, gibt es eine Kontroverse. Grund: ein Fehler auf dem Abstimmungsschein, auf dem die Briefwähler versichern müssen, ihre Kreuzchen selbst gemacht zu haben. Dort ist das Feld, bei dem sie unterschreiben müssen, indes falsch bezeichnet: Statt „Unterschrift der abstimmenden Person“ steht dort „Unterschrift der Hilfsperson“.

Gemeinde warnt vor falscher Unterschrift

Das sorgte für Verunsicherung: Wer selbst abgestimmt hat und korrekt sein wollte, hat dort nicht unterschrieben. Schließlich warnt die Gemeinde auf dem Dokument eindringlich vor einer solchen Unterschrift: Sie weist jeden Wähler darauf hin, dass die Abgabe einer falschen „Versicherung an Eides statt” hart bestraft werden kann.

Bürgermeister Sebastian Thoma beschwichtigte nach dem Bekanntwerden des Fehlers hingegen die Bürger: Wer fälschlicherweise als „Hilfsperson” unterschreibe, gibt damit keine falsche eidesstattliche Versicherung ab. Ohnehin sei der Fehler auf dem Wahldokument lediglich ein „redaktioneller Fehler”.

Gemeinde zählt nur bei falscher Unterschrift

„Die Gültigkeit Ihrer Briefabstimmung wird durch diesen Druckfehler nicht beeinträchtigt”, versicherte das Wahlamt den Wählerinnen und Wählern schriftlich. „Die Abstimmungsscheine behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit”, schrieb auch Bürgermeister Thoma.

Das trifft jedoch nur auf die Bürger zu, die als „Hilfsperson” unterschrieben haben. Wer sich dagegen die von der Gemeinde ausgesprochene Warnung vor einer falschen „Versicherung an Eides statt” zu Herzen nahm und korrekterweise nicht als Hilfsperson unterschrieb (eben weil er keine Hilfsperson war), dessen Stimme fällt nun unter den Tisch. „Abstimmungsscheine, die nicht unterschrieben wurden, können nicht zugelassen werden”, räumte das Wahlamt auf Nachfrage der Wochenanzeiger ein: „Die Abstimmungsbriefe werden in diesen Fällen ... zurückgewiesen und bei der Auszählung nicht berücksichtigt.”

Was kann man als Briefwähler jetzt noch tun?

Wer seinen Abstimmungsschein wegen des Fehlers nicht unterschrieben hat (und sich jetzt noch daran erinnern kann, es nicht getan zu haben), sollte sich schleunigst an das Wahlamt (Tel. 089/666722433 ) wenden. Bürgermeister Thoma versicherte, man werde in diesen Fällen „die weiteren Möglichkeiten prüfen”.

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