Veröffentlicht am 25.09.2026 12:12

Verbotene Drohne: Oktoberfest-Tourist kassiert Anzeige

Am Donnerstag, 24. September, gegen 20 Uhr wurde in der Nähe des Oktoberfestgeländes eine Drohne, die innerhalb des Flugbeschränkungsgebiets flog, festgestellt. Spezialkräfte der Polizei übernahmen die Steuerung der Drohne und landeten sie.

Der Standort des Piloten konnte in einem Innenhof zwischen Lindwurmstraße und Bavariaring bestimmt werden. Kurz darauf wurde der Pilot durch eine Polizeistreife angetroffen. Es handelte sich um einen 50 Jahre alten Touristen, der Luftaufnahmen vom Festgelände machen wollte. Er wurde vorläufig festgenommen und wegen eines Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz angezeigt. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung im niedrigen vierstelligen Bereich wurde er wieder entlassen. Die Drohne wurde als Beweismittel sichergestellt.

Für die Dauer des Oktoberfestes gelte ein Flugbeschränkungsgebiet in einem Radius von 5,5 Kilometern, informiert die Münchner Polizei. Dieses betrifft auch unbemannte Luftfahrtsysteme, sogenannte Drohnen. Jeder Verstoß stellt eine Straftat nach dem Luftverkehrsgesetz dar und wird konsequent verfolgt. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe muss mit der Sicherstellung der Drohne gerechnet werden.

north