Standards für Haus- und Straßensammlungen vereinbart

Wohlfahrts- und Sozialverbände, der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge wie auch Umweltschutzorganisationen – sie alle sammeln mehrmals jährlich in Fußgängerzonen und an Haustüren. Nun haben sich insgesamt zehn gemeinnützige Organisationen auf verbindliche Standards für Haus- und Straßensammlungen geeinigt. Sie haben sich auf eine gemeinsame Selbstverpflichtung verständigt, um Spender wirksam vor missbräuchlichen Sammlungsaktivitäten zu schützen und die ordnungsgemäße Durchführung von Sammlungen sicherzustellen.

Zu den Unterzeichnern gehören

  • der Sozialverband VdK Bayern e.V.,
  • der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.,
  • der BUND Naturschutz in Bayern e.V.,
  • der LBV – Landesbund für Vogel- und Naturschutz Bayern e.V.
  • sowie die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege Bayern (AWO, BRK, Caritas, Diakonie, Paritätischer und der Landesverband Israelitischer Kultusgemeinden).

Ein zentrales Element der Vereinbarung ist ein gemeinsamer langjähriger Sammlungskalender. Durch ihn soll für die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar sein, welche Organisation zu welchen Zeitpunkten im Jahr sammelt.

Sammler führen Ausweise mit

Darüber hinaus verpflichten sich die Organisationen zu klaren Identifikationsregeln: Die Sammler führen neben einem amtlichen Lichtbildausweis einen von der jeweiligen Organisation ausgestellten Sammlerausweis mit sich.
Zudem sichern die beteiligten Verbände zu, dass die Sammlungstätigkeit ehrenamtlich erfolgt, die Kosten möglichst gering gehalten werden und die Erlöse ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder caritative Zwecke im Rahmen der jeweiligen Satzung verwendet werden.

„Mit der gemeinsamen Selbstverpflichtung zu Straßen- und Haussammlungen sorgen wir für Transparenz und Sicherheit für alle Seiten”, erklärt Michael Pausder, der Landesgeschäftsführer des VdK Bayern: „Tausende von ehrenamtlichen Sammlerinnen und Sammlern gehen jedes Jahr im Rahmen unserer VdK-Spendensammlung ›Helft Wunden heilen‹ (HWH) von Haustür zu Haustür und bitten vertrauensvoll um Spenden. Sie von unseriösen Sammlungen abzugrenzen, ist uns ein sehr großes Anliegen.“

Hier ist alles echt

Eine erste Selbstverpflichtung war bereits nach der Aufhebung des Bayerischen Sammlungsgesetzes im Jahr 2013 öffentlich vorgestellt worden. Die nun aktualisierte Fassung berücksichtigt insbesondere die gestiegenen Anforderungen des Datenschutzes. Mit der erneuerten Vereinbarung verfolgen die Organisationen das Ziel, missbräuchliche Sammlungen konsequent zu verhindern, Spendern Sicherheit zu geben und einheitliche, verlässliche Standards für Haus- und Straßensammlungen in Bayern zu etablieren.

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