Am Mittwoch, 27. Mai, rief ein bislang unbekannter Täter gegen 11.00 Uhr bei einer über 80-jährigen Frau an und gab sich als Polizeibeamter aus. Der Täter spiegelte der Seniorin vor, dass es in ihrer Nähe zahlreiche Einbrüche gegeben habe und befragte sie nach Wertgegenständen. Um diese angeblich in Sicherheit bringen zu können, forderte er die Frau auf, diese in einen Kochtopf vor ihre Wohnungstür zu legen – was die Seniorin tat.
Nach kurzer Zeit bemerkte sie den Betrug und informierte den Polizeinotruf. Zu diesem Zeitpunkt war der Kochtopf jedoch bereits leer. Die Wert der Gegenstände liegt im mittleren sechsstelligen Eurobereich. Eine Fahndung ergab keine neuen Hinweise auf den Täter.
Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich der Schleißheimer Straße, der Winzererstraße und der Ackermannstraße (Schwabing-West) Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten? Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 61, Telefon 089 2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Falsche Polizei- oder Kriminalbeamte verwenden fast immer den Trick, die Angerufenen über vermeintliche Einbrüche in der Nachbarschaft zu informieren. Sie behaupten, dass diese deshalb in der Wohnung mögliche Geld- beziehungsweise Schmuckbestände kontrollieren müssten.
Deshalb ist es ratsam, sich durch einen selbstständigen Anruf beim Polizeinotruf 110 zu vergewissern, ob es sich tatsächlich um einen Polizeibeamten handeln könnte. Wenn man den Polizeinotruf 110 anruft, soll man vorher sicherstellen, dass ein vorheriger Anruf auch definitiv beendet wurde, indem der Hörer aufgelegt oder eine entsprechende Taste eines Mobiltelefons gedrückt wurde.
Auch soll man keine unbekannten Personen, die sich nicht eindeutig legitimieren können, in die Wohnung lassen.
Dieser Hinweis gilt außerdem für Betrugsmaschen ähnlicher Art. Wenn man Anrufe von vermeintlichen Personen anderer Behörden erhält, soll man sich über einen unabhängigen Anruf bei dieser Behörde vergewissern, ob der Anrufer tatsächlich in deren Auftrag angerufen hat.
Außerdem soll man am Telefon niemals Angaben über seine finanziellen Verhältnisse machen oder Bankverbindungsdaten mitteilen.