Veröffentlicht am 12.11.2025 16:18

Parklizenzgebiet Partnachplatz wird zum 15. Dezember erweitert

Regeln wie hier im Brudermühlviertel gelten demnächst in weiteren Gebieten in Sendling-Westpark und Thalkirchen. (Foto: job)
Regeln wie hier im Brudermühlviertel gelten demnächst in weiteren Gebieten in Sendling-Westpark und Thalkirchen. (Foto: job)
Regeln wie hier im Brudermühlviertel gelten demnächst in weiteren Gebieten in Sendling-Westpark und Thalkirchen. (Foto: job)
Regeln wie hier im Brudermühlviertel gelten demnächst in weiteren Gebieten in Sendling-Westpark und Thalkirchen. (Foto: job)
Regeln wie hier im Brudermühlviertel gelten demnächst in weiteren Gebieten in Sendling-Westpark und Thalkirchen. (Foto: job)

Zum 15. Dezember wird das Parklizenzgebiet Partnachplatz erweitert, anschließend soll (möglichst noch in diesem Jahr) eine Erweiterung des Parklizenzgebiets Thalkirchen vorgenommen werden. Schon jetzt können dafür Anwohnerparkausweise beantragt werden. Bereits ausgestellte Parkausweise für die beiden Gebiete behalten ihre Gültigkeit, der räumliche Geltungsbereich wird automatisch angepasst.

Das Parklizenzgebiet Partnachplatz dehnt sich künftig westlich der Fernpaßstraße bis zur Garmischer Straße aus. Das Gebiet Thalkirchen erhält eine Erweiterung südlich des Thalkirchner Platzes in der Maria-Einsiedel-Straße, der Geitauer Straße und dem Kirchweg.

Parkausweis kostet 30 Euro jährlich

Die häufigsten Parkregeln in den beiden Lizenzgebieten sind das Bewohnerparken und das Mischparken. Beim Bewohnerparken ist das Parken nur mit einem gültigen Anwohnerparkausweis erlaubt. Beim Mischparken können Besucher gebührenpflichtig mit Parkschein ganztägig parken, Anwohner mit Parkausweis parken kostenlos und zeitlich unbegrenzt. Daneben wird es Mischformen bei den Parkregeln geben, die den im Tagesverlauf wechselnden Verkehrssituationen angepasst sind und die Belange der Viertel mit einer Mischnutzung aus Wohnen, Gewerbe und Arbeiten widerspiegeln. An Straßenabschnitten mit Gewerbeeinheiten und Einzelhandel sind teilweise Kurzzeitparkflächen eingerichtet.
Bewohner mit eigenem Auto und ohne Stellplatz auf Privatgrund können schriftlich mit Vorlage des Fahrzeugscheins oder online gegen eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro jährlich einen Parkausweis mit einer Gültigkeitsdauer von einem oder zwei Jahren beantragen. Infos zur Anmeldung, die Antragsformulare und Gebietskarten gibt es unter muenchen.de/parken.

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