Veröffentlicht am 29.11.2024 12:13

Komische Kombi: Was gilt hier?


Johannes Beetz
Johannes Beetz
Chefredakteur
seit 1999 bei der Gruppe der Münchner Wochenanzeiger
Mitarbeit im Arbeitskreis Redaktion des Bundesverbands kostenloser Wochenzeitungen (BVDA)
Gewinner des Dietrich-Oppenberg-Medienpreises 2017 (Stiftung Lesen)
Müssen Fußgänger hier geradeaus weitergehen - oder dürfen sie das gar nicht? (Foto: job)
Müssen Fußgänger hier geradeaus weitergehen - oder dürfen sie das gar nicht? (Foto: job)
Müssen Fußgänger hier geradeaus weitergehen - oder dürfen sie das gar nicht? (Foto: job)
Müssen Fußgänger hier geradeaus weitergehen - oder dürfen sie das gar nicht? (Foto: job)
Müssen Fußgänger hier geradeaus weitergehen - oder dürfen sie das gar nicht? (Foto: job)

An manchen Stellen ist die die große Trambahnbaustelle in der Fürstenrieder Straße ein echtes Labyrinth - und wie hier an der Ammerseestraße für Fußgänger durchaus verwirrend ausgeschildert. Wie macht man's angesichts der beiden Schilder am Ampelübergang richtig?

Das blaue Schild (StVO-Zeichen 241, getrennter Fuß- und Radweg) verpflichtet zur Benutzung; das rot-weiße Schild (StVO-Zeichen 259, Verbot für Fußgänger) verbietet genau das und verlangt den Umweg nach links. Welches Schild sticht?

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