Halteverbote in der Narzissenstraße sind an der Südseite des Abschnitts zwischen Tulpenstraße und Krokusstraße geplant. Ziel der Beschilderung ist die Verdeutlichung des gesetzlichen Halteverbots. Diese Maßnahme ist zwingend notwendig, da parkende Fahrzeuge die gesetzliche Restbreite von 3,05 m beeinträchtigen und Durchfahrtsprobleme für die Feuerwehr und Rettungsdienste verursachen.
Zur Gewährleistung der Sicherheit aller Anwohnerinnen und Anwohner wird daher die Beschilderung des Halteverbots zur Sicherstellung der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge angeordnet. Die entsprechenden Verkehrszeichen werden in den nächsten Wochen von Mitarbeitenden des städtischen Bauhofs im genannten Streckenabschnitt angebracht.