Veröffentlicht am 13.08.2026 13:36

Ofener, St.-Ulrich-, Hauner- und Friedberger Straße werden keine verkehrsberuhigten Zonen

Die Ofener Straße ist zu schmal, um verkehrsberuhigt zu werden. Um sie entsprechend umgestalten zu können, müsste sie mindestens 2,20 Meter breiter sein. (Foto: job)
Die Ofener Straße ist zu schmal, um verkehrsberuhigt zu werden. Um sie entsprechend umgestalten zu können, müsste sie mindestens 2,20 Meter breiter sein. (Foto: job)
Die Ofener Straße ist zu schmal, um verkehrsberuhigt zu werden. Um sie entsprechend umgestalten zu können, müsste sie mindestens 2,20 Meter breiter sein. (Foto: job)
Die Ofener Straße ist zu schmal, um verkehrsberuhigt zu werden. Um sie entsprechend umgestalten zu können, müsste sie mindestens 2,20 Meter breiter sein. (Foto: job)
Die Ofener Straße ist zu schmal, um verkehrsberuhigt zu werden. Um sie entsprechend umgestalten zu können, müsste sie mindestens 2,20 Meter breiter sein. (Foto: job)

Ofener, St.-Ulrich-, Hauner- und Friedberger Straße werden keine verkehrsberuhigten Zonen. Für den erforderlichen Umbau sind alle vier Straße zu eng, erläuterte das städt. Mobilitätsreferat. CSU-Stadträtin Alexandra Gaßmann hatte angeregt, die Anordnung von verkehrsberuhigten Bereichen in diesen Straßen zu prüfen.

Es braucht mindestens 8,50 Meter

„Eine solche Ausbauform kommt grundsätzlich nur in reinen, relativ kurzen Wohnstraßen mit geringem Verkehrsaufkommen in Frage”, so Mobilitätsreferent Georg Dunkel. Um die geforderte Gestaltung sinnvoll zu ermöglichen, brauche man zudem genügend Platz; dabei gehe man üblicherweise von einer Straßenbreite von mindestens 8,50 Meter aus.
Ofener, St.-Ulrich-, Hauner- und Friedberger Straße sind mit 6 bis 6,30 Meter indes deutlich schmaler. „Somit ist die Straßenbreite in allen vier Straßen nach erster Beurteilung zu gering, um eine sinnvolle Ausgestaltung eines verkehrsberuhigten Bereichs zu ermöglichen”, so Dunkel. Die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs ohne diesen Ausbau wäre für den Fußverkehr nachteilig, da dies mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Sicherheitsrisiken führen würde.

Damit in einer Straße verkehrsberuhigte Bereiche ausgeschildert werden können, müssen laut Mobilitätsreferat verschiedene Bedingungen erfüllt sein: In der Straße darf nur sehr geringer Verkehr sein; verkehrsberuhigte Bereiche müssen als solche durch ein untypisches Straßenbild erkennbar sein; in der Regel sind ein ebenerdiger Ausbau über die ganze Straßenbreite und Parkplatzmarkierungen erforderlich. Zudem braucht die Straße geschwindigkeitshemmende Elemente wie Fahrbahnversetzungen, Einengungen und Aufpflasterungen.

Gehwegparken wird neu geregelt

In diesem Zusammenhang wies Dunkel darauf hin, dass sein Referat derzeit eine Beschlussvorlage mit einem Vorschlag zur systematischen Neuordnung des Gehwegparkens für den Stadtrat vorbereitet. Ziel sei es, im gesamten Stadtgebiet regelkonforme und sichere Zustände im Straßenraum zu schaffen, gleichzeitig jedoch die verschiedenen Interessen und die konkrete örtliche Situation zu berücksichtigen. Aufgrund der Vielzahl betroffener Straßen werde eine Anpassung im Stadtgebiet nur schrittweise erfolgen können. Beginnen werde das Mobilitätsreferat mit den Straßenzügen mit dem größtem Handlungsdruck. „Wir gehen davon aus, dass Straßen in Laim dazugehören werden”, so Dunkel.

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