Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen extrem hohen Brandgefahr erlassen die Städtischen Friedhöfe München mit sofortiger Wirkung ein Verbot von Grablichtern auf den Friedhofsanlagen. Dies betrifft sowohl freistehende Kerzen als auch solche in Laternen. Darüber hinaus sind auch batteriebetriebene Grablichter untersagt. Diese können aus der Entfernung nicht von brennenden Kerzen unterschieden werden und erschweren eine schnelle Gefahreneinschätzung und Intervention durch die Friedhofsmitarbeiter.
Die Friedhofsverwaltung appelliert eindringlich an alle Besucher, zurzeit vollständig auf das Rauchen auf dem Friedhofsgelände zu verzichten. Bereits ein achtlos weggeworfener Zigarettenstummel oder ein Zündholz können bei der derzeit trockenen Vegetation schwerwiegende Brände auslösen. Die Städtischen Friedhöfe bitten um Verständnis für diese Vorsichtsmaßnahmen, die dem Schutz von Besuchern, Mitarbeitern und den wertvollen Grünanlagen dienen. Es werden Kontrollen durchgeführt, um die Einhaltung der Anordnung sicherzustellen.