Veröffentlicht am 22.02.2016 00:00

Schwabing · Neues Gesetz zum Maßregelvollzug – ein Fortschritt?

Dies ist in einem Bundesgesetz geregelt. Die konkrete Ausgestaltung dieser »Maßregel« ist jedoch Sache der Bundesländer.

Neues Gesetz

zur Maßregel

In Bayern ist nach jahrelanger Diskussion im Juli 2015 ein neues Maßregelvollzugsgesetz in Kraft getreten.

Am Dienstag, 1. März um 19 Uhr, wird Rolf Marschner bei der Infoveranstaltung in der Seidlvilla (Nikolaiplatz 1b) zunächst eine kurze Einführung in die allgemeinen Grundlagen des Maßregelvollzugs geben und anschließend die neue Rechtslage in Bayern darstellen. Dabei wird er an Beispielen aus der Praxis verdeutlichen, welche konkreten Auswirkungen sie hat: Er geht beispielsweise der Frage nach, ob die früher ungelöste Problematik der Zwangsbehandlung nun zufriedenstellend geregelt worden ist.

Rolf Marschner ist Rechtsanwalt in München. Der Vortrag setzt keine speziellen Vorkenntnisse voraus. Er richtet sich an Fachkräfte im psychosozialen Bereich und an interessierte Laien. Auf dem Vortrag folgt eine Diskussion, der Eintritt beträgt 5 Euro, ermäßigt nur

3 Euro.

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