12.5.1854 – Letzte öffentliche Hinrichtung mit Schwert

»Widerliches Schauspiel«

Au/Zentrum · Vor 150 Jahren wurde in München die letzte öffentliche Hinrichtung mit dem Schwert vorgenommen. Am 12. Mai 1854, so berichtet die Stadtchronik, »wurde der 19jährige ledige Sattlergeselle, Christian Hußendörfer (…) wegen (…) Mordes öffentlich hingerichtet.

Doch an dem besagten Tag wollte die Arbeit des Henkers Matthias Schellerer nur mühsam gelingen. Schellerer musste von Kürassieren vor der aufgebrachten Menge geschützt werden.

Nach diesem Vorfall entschloss sich der Münchner Magistrat, künftig zwar weiterhin öffentlich, aber – technisch »sauberer« – mit dem Fallball köpfen zu lassen. Schon wenige Monate später, am 19. August 1854, kam erstmals die Guillotine an drei Todeskandidaten, darunter eine Frau, zur Anwendung. Ihre schauerliche Arbeit führten sie an den beiden außerhalb der Stadt gelegenen Richtstätten aus.

Das Hochgericht, der Galgen (bis 1804 benutzt), befand sich nördlich der heutigen Landsberger Straße, etwa in Höhe der Hackerbrücke. Die Köpfstätte lag zunächst vor dem Neuhauser Tor und ab 1778 auf dem Marsfeld, etwa gegenüber dem heutigen Augustinerkeller in der Arnulfstraße. Anlässlich der Hinrichtung der Sträflinge Franz Lettl und Sebastian Niedermayer am 18. April 1857, die einen ihrer Mithäftlinge in der Strafanstalt Au mit einer Fesselungskugel heimtückisch von hinten erschlagen hatten, berichtete Ulrich von Destouches in der Münchner Stadtchronik, dass über öffentliche Hinrichtungen die Meinungen längst auseinander gingen: »Dass das widerliche Schauspiel einer öffentlichen Hinrichtung, dieses Überbleibsel mittelalterlicher Strafjustiz, verschwinden und der Vollzug der Todesstrafe einmal in geschlossenem Raume angewendet werden, darüber wurden bey der heutigen doppelten Hinrichtung wieder viele Stimmen laut«.

Die letzte öffentliche Hinrichtung in München fand am 9. November 1861 unter gewaltigem Publikumsandrang statt. Ein Dienstknecht wurde wegen Raubmords an einem Bauern enthauptet. In der Folge wurden Hinrichtungen nur mehr unter Ausschluss der Öffentlichkeit vollzogen, zunächst in der Fronfeste am Unteranger, ab April 1895 schließlich in Stadelheim.

Artikel vom 12.05.2004
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