Planer geben grünes Licht

Aying/Sauerlach/Otterfing · Untersuchungen versprechen Wirtschaftlichkeit & ausreichend Artenschutz

Mittels Lasertechnik (LiDAR) führte Ingenieurbüro Sing aus Landsberg die Wirtschaftlichkeitsrechnung für die Windkraftanlagen im Hofoldinger Forst durch. Die Ergebnisse sprechen laut Experten für die Errichtung von Windrädern.F: © Ingenieurbüro Sing

Mittels Lasertechnik (LiDAR) führte Ingenieurbüro Sing aus Landsberg die Wirtschaftlichkeitsrechnung für die Windkraftanlagen im Hofoldinger Forst durch. Die Ergebnisse sprechen laut Experten für die Errichtung von Windrädern.F: © Ingenieurbüro Sing

Aying/Sauerlach/Otterfing · Vergangene Woche hatten die Bürger aus Sauerlach, Otterfing und Aying, aber auch aus den umliegenden Gemeinden die Gelegenheit, sich die zusammengefassten Ergebnisse aus den Voruntersuchungen zur Errichtung von Windkraftanlagen im Hofoldinger Forst anzuhören.

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Dazu hatte die Gemeinde Sauerlach zu einer Online-Bürgerversammlung mit Schwerpunkt Windkraftanlagen eingeladen. Die Gemeinden Otterfing und Aying hatten ihrerseits schon vorab Online-Infoabende für ihre Bürger organisiert. Unter www.windenergie-hofoldinger-forst.de findet man ein Streaming-Angebot zu allen drei Veranstaltungen. Ursprünglich war bei den Planungen auch die Gemeinde Brunnthal mit im Boot gewesen.

Der Brunnthaler Gemeinderat beschloss jedoch Anfang März diesen Jahres das Projekt nicht weiter zu verfolgen. Der Erhalt des Forstes in seiner jetzigen Form war der Hauptgrund für diese mehrheitliche Entscheidung im Brunnthaler Gemeinderat (11:8 Stimmen).

Die Gemeinden Aying, Otterfing und Sauerlach hingegen bekräftigten nochmals ihren Entschluss bei günstigen Bedinungen sich für ein Windkraftprojekt im Forst einsetzen zu wollen. Sauerlach Bürgermeisterin Barbara Bogner erinnerte noch kurz an die Vorgeschichte der ARGE Windenergie im Hofoldinger Forst. Bereits 2011 hätten Investoren ihre Fühler hierzu ausgestreckt und sich erkundigt, ob die Errichtung von Windkraftanlagen im Forst möglich seien. Damals hätte sie im Kollegenkreis dafür geworben, die Sache selbst in die Hand zu nehmen, um so mitzuentscheiden und auch die Wertschöpfung vor Ort zu behalten. Kommen die Windkraftanlagen nämlich, werden sie in Form von Bürgerbeteiligungen realisert, d.h. Bürger können sich finanziell am Bau und am Betrieb beteiligen und erhalten dafür eine Dividende, die sich nach den jeweiligen Ertragszahlen richtet. Der einspeiste Strom wird dabei nach dem EEG (Erneuerbare Energie Gesetz) vergütet, das für die Dauer von 20 Jahren feste Energiepreise garantiert. Solche Modelle werden schon erfolgreich beispielsweise von der Bürger-Energie-Unterhaching in Bezug auf Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden oder bei der Errichtung von Solarparks praktiziert.

Ergebnisse der Untersuchungen

Grünes Licht gab es sowohl vom Ingenieurbüro Sing als auch von Prof. Dr. Sören Schöbel, die sowohl die Wirtschaftlichkeit als auch die Verträglichkeit des Projekts geprüft hatten. Die Messungen zur Wirtschaftlichkeit verliefen über die Dauer eines Jahres (Start Dezember 19 bis Dezember 20) mit der Messstation LiDAR. Mittels Laser wurde hier die Windgeschwindigkeiten gemessen. Laut Berechnungen des Ingenieurbüros Sing wurde dabei eine mittlere Windgeschwindigkeit auf Narbenhöhe von 5,7 m/s ermittelt. Damit ließen sich pro Windrad zwischen 10.300 bis 11.300 MWH erzeugen. Im Herbst und Winter seien die Windgeschwindigkeiten dabei deutlich höher als im Sommer. Dadurch könne man im Winter die Mindererträge der Photovoltaikanlangen ausgleichen, warb Ingenieur Robert Sing. Otterfings Bürgermeister Michael Falkenhahn betonte bei einem vorherigen Pressegespräch, dass man mit dem errechneten Ergebnis alle Haushalte seiner Gemeinde mit Strom versorgen könne. Wer bis 2035 energieautark sein wolle, werde, wenn die Prüfung der vorgelegten Studienergebnisse bestätigt würden, um eine Windkraftanlage nicht herum kommen, so Falkenhahn.

Aber nicht die Wirtschaftlichkeit allein solle über die Installierung von Windkraftanlagen entscheiden. Gefragt ist auch der Artenschutz, der in einer gesonderten Untersuchung unter Augenschein genommen wurde. Robert Sing berichtete, dass bei der artenschutzrechtlichen Kartierung herausgekommen sei, dass laut fachgutachterlicher Einschätzung dem Projekt aus natur- und artenschutzrechtlicher Sicht keine entscheidenden Belange entgegenstünden. Hier müssen aber, so Robert Sing, sowohl die untere als auch die obere Naturschutzbehörde noch ihr Einverständnis aufgrund der vorgelegten Fakten erklären, damit das Projekt in die nächste Runde gehen könne.

Damit Sauerlach einer Windkraftanlage auf ihrem Hohheitsgebiet überhaupt zustimmen könne, müsse aber formal noch die Verordnung zur Gestaltung des Landschaftsschutzgebietes Hofoldinger Forst abgeändert werden. Als das Landschaftsschutzgebiet in den 70er Jahren verabschiedet worden sei, so Barbara Bogner, habe man in Sauerlach noch nicht an die Errichtung einer Windkraftanlage gedacht. Anders die Gemeinde Otterfing, die die Fläche bereits 2017 als Vorrangsgebiet ausgewiesen habe. Die Gemeinde Aying hat sogar schon 2016 einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan erlassen, der die Aufstellung von Windrädern berücksichtigt.

Positiv sprach sich auch Prof. Dr. Sören Schöbel von der TU München für das Projekt aus. Er betonte, dass der Gebietscharakter des Waldes durch die Aufstellung der Windräder nicht besonders verändert wird. Der Standort im Hofoldinger Forst ist aufgrund der bestehenden 10-H-Regelung in Bayern gewählt worden. Ein geforderter Abstand von mehr als 2.500 Metern von der nächsten Wohnbebauung könne bei allen Windrädern eingehalten werden. Mit verschiedenen Visualisierungen zeigte Schöbel in welchem Ausmaß die vertraute Sicht durch die Aufstellung von Windrädern beeinflusst werde. Die zu erwartende Infraschallentwicklung liege deutlich unter den erlaubten Immissionsregelungen, so Schöbel weiter. Sollten alle erforderlichen Beschlüsse demnächst gefasst werden, könne bereits im Herbst über eine Gesellschafts- und Durchführungsform der Bürgerbeteiligung entschieden werden. Geht hier alles fristgerecht über die Bühne, könne im nächsten Jahr eine Genehmigung erteilt werden.

Im anschließenden Bürgergespräch gab es auch viele kritische Fragen zum Projekt. Befürchtet wurden unter anderm die Beeinträchtigung vor allem von Vögeln und Fledermäusen durch den Betrieb von Windkraftanlagen aber auch die Belastung der Anwohner durch Infraschall-Immissionen. Anders als im Landkreis Ebersberg, der mittels Bürgerentscheid am 16. Mai die Bürger über die Aufstellung entscheiden lässt, haben hier die Gemeinden das Heft in der Hand. Barbara Bogner betonte jedoch, dass es keine Garantie dafür gebe, dass bei einer Ablehung des Projekts in den Staatsforsten nicht andere Anbieter auf die Idee kämen, hier Windkraftanlagen zu bauen, dann allerdings ohne Einflussnahme durch die Gemeinden. hw

Artikel vom 05.05.2021
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