Die Regeln für die Fahrradstraßen

Isarvorstadt · Vorrang für Radlfahrer

Eines der neuen 3x2 Meter großen Fahrradstraßen-Piktogramme, hier in der Baldestraße. Foto: Landeshauptstadt München, KVR

Eines der neuen 3x2 Meter großen Fahrradstraßen-Piktogramme, hier in der Baldestraße. Foto: Landeshauptstadt München, KVR

Isarvorstadt · Rund um den Karl-Heinrich-Ulrichs-Platz ist seit Mai ein durchgängiges Fahrradstraßennetz vom Baldeplatz über Baldestraße, Am Glockenbach und Holzstraße bis zur Westermühlstraße entstanden. Mit derzeit 80 Fahrradstraßen liegt München an der Spitze aller deutschen Städte.

„Seit Jahresbeginn werden die Münchner Fahrradstraßen noch deutlicher gekennzeichnet. Der Beginn der Fahrradstraße ist mit einem Piktogramm auf der Fahrbahn markiert, das drei auf zwei Meter groß ist. Damit ist es wirklich nicht zu übersehen und signalisiert klar, dass hier Radfahrerinnen und Radfahrer Vorrang haben, nebeneinander fahren dürfen und die Geschwindigkeit bestimmen“, sagt Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle, dessen Behörde die Prüfung und Anordnung von Fahrradstraßen vornimmt.

Autos, Lastwagen, Motorräder und andere motorisierte Verkehrsteilnehmer dürfen nur dann auf Fahrradstraßen fahren, wenn das Zusatzschild „Kraftfahrzeuge frei“ angebracht ist.

In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und Kraftfahrzeuge müssen ihre Geschwindigkeit an die der Radlerinnen und Radler anpassen.

Artikel vom 14.10.2019
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