Der Mobilitätsausschuss des Stadtrats hat dem Beschlussentwurf des Mobilitätsreferats mit dem Titel „Altstadt für alle“ grundsätzlich zugestimmt. Dadurch wird der Straßenraum in der Altstadt neu geordnet, damit künftig mehr Platz vor allem für Fußgänger zur Verfügung steht und mehr Grün- und Freiflächen entstehen können. Die Mobilität soll optimiert werden: Fuß- und Radverkehr, die öffentliche Feinerschließung, der Wirtschaftsverkehr, der Verkehr für die Ver- und Entsorgung und der motorisierte Individualverkehr werden sinnvoll aufeinander abgestimmt. Das Mobilitätsreferat wurde vom Mobilitätsausschuss, vorbehaltlich der Zustimmung in der Vollversammlung, beauftragt, mit der Erarbeitung eines konkreten Konzepts im Graggenauer Viertel und im östlichen Angerviertel zu beginnen. Dafür ist eine umfangreiche Beteiligung der Anwohner, sonstiger Betroffener und ortsansässiger Betriebe geplant. Sie alle werden nach der Beschlussfassung über die weiteren Schritte informiert.
Ziel von „Altstadt für alle“ ist es, langfristig eine gemeinwohlorientierte, verkehrssichere und barrierefreie Altstadt zu entwickeln, die gleichzeitig für Handel, Logistik, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe, für Kultur-, Bildungs-, Gastronomie- und Tourismusbetriebe sowie für den Gesundheitssektor erreichbar ist. Der Parkraum für Autos, Fahrräder, Sharing-Angebote und E-Tretroller wird neu geordnet; Anwohner können weiter in der Altstadt parken. Der Durchfahrtsverkehr und der Parksuchverkehr sollen durch das neue Konzept in der Altstadt reduziert werden. Kern des Beschlusses ist eine Unterscheidung der Straßen in der Altstadt in die Kategorien
Die Stadtstraßen sind weiterhin für den allgemeinen Kfz-Verkehr vorgesehen. Sie erschließen die Altstadt beispielsweise für Besucher, die dann direkt zu den Parkgaragen geleitet werden. Hierzu entwickelt das Mobilitätsreferat ein neues stadtweites, digitales und zukunftsfähiges Parkleitsystem. In Stadtstraßen darf mit einer Ausnahmegenehmigung geparkt werden – beispielsweise für Anwohner, Menschen mit Behinderung oder Handwerker.
Altstadtstraßen hingegen dienen vor allem der Erschließung für Anwohner und den Wirtschaftsverkehr. Darüber hinaus sollen sie nur bei konkreten Anliegen befahren werden; etwa für kurzes Halten bei Arztpraxen, Hotels, Geschäften oder Gewerben. Vorbild hierfür ist die „zona traffico limitato“, die in italienischen Städten häufig die Zufahrt zur Altstadt beschränkt. Auch in Altstadtstraßen darf mit einer Ausnahmegenehmigung geparkt werden.
In den Fußgängerzonen bleiben die bestehenden Regelungen, etwa für die Befahrung des Lieferverkehrs, wie bisher erhalten.
Oberbürgermeister Dieter Reiter sagt dazu: „Mit ›Altstadt für alle‹ machen wir einen großen Schritt hin zu einer lebenswerteren Münchner Innenstadt. Wir schaffen mehr Raum für Menschen, die zu Fuß unterwegs sind – mit mehr Grün, mehr Aufenthaltsqualität und einer gerechteren Aufteilung des öffentlichen Raums. Gleichzeitig bleibt unsere Altstadt natürlich gut erreichbar.”
Mobilitätsreferent Georg Dunkel lobt: „Der heutige Beschluss ist ein Meilenstein für die Altstadt. Mit dem im Rahmen eines intensiven Beteiligungsprozesses entwickelten Konzeptes und dem jetzt vorliegenden Stadtratsauftrag können wir den begrenzten Raum in der historischen Altstadt künftig effizienter nutzen.“
Das Konzept „Altstadt für alle“ war von einem umfangreichen Beteiligungsverfahren in den Jahren 2023 und 2024 begleitet worden. Neben der Beteiligung der breiten Öffentlichkeit diskutierten die relevanten Akteure regelmäßig in der „Fachrunde Mobilität“. Im Bürgerpanel konnten 30 repräsentativ ausgewählte Bürger ihre Ideen formulieren. Es gab einen interaktiven Workshop für Kinder und Runde Tische mit ausgewählten Akteursgruppen, um konfliktträchtige Themen zu diskutieren und Probleme zu lösen.