Anwohner erstreiten vorläufig wieder Tempo 30 auf der Landshuter Allee

50 statt 30: Erst am 13. Januar wurden die Schilder ausgewechselt. Dagegen klagten Anwohner. (Foto: job)
50 statt 30: Erst am 13. Januar wurden die Schilder ausgewechselt. Dagegen klagten Anwohner. (Foto: job)
50 statt 30: Erst am 13. Januar wurden die Schilder ausgewechselt. Dagegen klagten Anwohner. (Foto: job)
50 statt 30: Erst am 13. Januar wurden die Schilder ausgewechselt. Dagegen klagten Anwohner. (Foto: job)
50 statt 30: Erst am 13. Januar wurden die Schilder ausgewechselt. Dagegen klagten Anwohner. (Foto: job)

Zwei Anwohner der Landshuter Allee haben mit einem Eilantrag erreicht, dass die Landeshauptstadt dort vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache wieder Tempo 30 anordnen und die entsprechenden Verkehrszeichen wieder aufstellen muss. Das Verwaltungsgericht München entschied dies am 13. Februar. Der Beschluss ist aber noch nicht rechtskräftig. Die unterlegene Landeshauptstadt kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erheben.
Über einen weiteren am Verwaltungsgericht anhängigen Eilantrag, der von der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) mit der gleichen Zielsetzung wie derjenigen der Anwohner erhoben wurde, hat das Gericht wegen zusätzlicher rechtlicher Fragen noch nicht entschieden.

Die erst am 12. Januar aufgehobene Tempo-30-Regelung beruht auf dem Luftreinhalteplan der Stadt. Sie wurde als milderes Mittel im Vergleich zu weiteren Fahrverboten für Dieselfahrzeuge beschlossen. Die Stadt begründete die Aufhebung der Tempo-30-Regelung im Wesentlichen damit, dass die Geschwindigkeitsreduzierung angesichts des vorläufigen Jahresmittelwerts 2025 für Stickstoffdioxid (NO2) an der Landshuter Allee (38 μg/m³) nicht mehr verhältnismäßig sei. Diese Begründung der Stadt für die Aufhebung von Tempo 30 entbehrt nach Auffassung des Gerichts einer hinreichend nachvollziehbaren und verlässlichen Grundlage: Wenn sich die Stadt darauf verlasse, dass auch künftig der NO2-Grenzwert eingehalten werde, berücksichtige dies nicht, dass die Verkehrs- und Schadstoffentwicklung an der Landshuter Allee im Jahr 2026 „extrem ungewiss” sei. So werde die Instandsetzung der Brücke über die Dachauer Straße für mindestens fünf Monate eine einspurige Verkehrsführung des Mittleren Rings auslösen. Die Sperrung des Landshuter-Allee-Tunnels für Fahrzeuge ab 3,5 t werde zu einer erheblichen Zusatzbelastung der Nebenfahrbahnen der Landshuter Allee führen. Schließlich werde der Verkehrsfluss durch Maßnahmen an der Donnersberger Brücke beeinträchtigt werden.
Bei der Aufhebung der Tempo-30-Regelung habe die Stadt nicht ausreichend beachtet, wie unsicher die Prognose des Stickstoffdioxid-Wertes an der Landshuter Allee sei.

50 statt 30: Am 13. Januar wurden die Schilder erneut ausgewechselt. (Foto: job)
50 statt 30: Am 13. Januar wurden die Schilder erneut ausgewechselt. (Foto: job)

Seit heute darf man wieder mit 50 im Stau stehen

Heute wurde die Beschilderung an der Landshuter Allee geändert und die zulässige Höchstgeschwindigkeit wieder auf Tempo 50 angehoben. Grundlage hierfür sind die gesunkenen Stickstoffdioxidwerte an der Messstelle sowie eine gutachterliche Prognose, nach der die gesetzlichen Grenzwerte auch im Jahr 2026 auch bei Tempo 50 unterschritten werden. Vor diesem Hintergrund hatte Oberbürgermeister Dieter Reiter die Aufhebung der bisherigen Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 angeordnet.
12.01.2026 15:43 Uhr
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