Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat über den Antrag der Landeshauptstadt München auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses zu Tempo 50 auf der Landshuter Allee entschieden. Die Aussetzung wurde abgelehnt. Daher wird am Mittwoch im betreffenden Abschnitt wieder Tempo 30 angeordnet.
„Ich habe den Münchnerinnen und Münchnern zugesagt: Sobald der Grenzwert für Stickstoffdioxid eingehalten wird und die bestehenden Prognosen dies hergeben, wird das Tempolimit von 30 km/h auf der Landshuter Allee wieder aufgehoben. Genau das ist geschehen”, erinnerte Oberbürgermeister Dieter Reiter. „Im vergangenen Jahr wurde der maßgebliche Grenzwert im Jahresmittelwert eingehalten und ein Gutachten belegt, dass auch bei Wiedereinführung von Tempo 50 die gesetzlichen Grenzwerte im Jahr 2026 eingehalten werden.” Auf dieser Grundlage wurde im Januar wieder Tempo 50 angeordnet.
Das Verwaltungsgericht hatte auf die Klage von zwei Anwohnern entschieden, dass die Prognose für das Jahr 2026 – insbesondere wegen Bauarbeiten und nötiger Umleitungen des Lastwagenverkehrs – nicht hinreichend belastbar sei. Es hat dabei nicht die Entscheidung der nächsthöheren Instanz abgewartet und auch keine aufschiebende Wirkung zugelassen. „Und das ist unverständlich, weil wir aktuell und im vergangenen Jahr die Grenzwerte zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger unwidersprochen alle einhalten”, so Reiter, „worin also besteht die Eilbedürftigkeit?” Der Antrag der Stadt, dass erst das Beschwerdeverfahren abgewartet wird, wurde vom Verwaltungsgerichtshof abgelehnt.
„Ich halte dieses Hin und Her für eine unnötige Belastung der Verwaltung und für eine vermeidbare Verschwendung von Steuergeldern”, klagte Reiter. Die Stadt habe auf Basis der vorliegenden Messwerte und Prognosen und im Vertrauen auf eine rechtssichere Bewertung gehandelt. Dass nun kurzfristig sämtliche Schilder ausgetauscht werden müssen, sei den Bürgerinnen und Bürgern schwer zu erklären. Er unterstrich: „Gleichzeitig stehe ich zu meinem Wort. Ich habe die Aufhebung von Tempo 30 nicht aus Willkür veranlasst, sondern weil der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert eingehalten wurde – so wie angekündigt. Politik muss verlässlich sein. Zusagen gegenüber der Bevölkerung dürfen nicht beliebig relativiert werden.”
Die Verantwortung für die jetzige Situation liege nicht bei der Stadtspitze, sondern in der gerichtlichen Entscheidung, die eine eventuell neue Prognose höher gewichtet als die tatsächlich gemessenen und erreichten Werte und die bestehende Prognose.