Die Kernforderungen

Neufahrn · Volksbegehren "Rettet die Bienen" startet

Neufahrn · Am Donnerstag startet das Volksbegehren zur Bienenrettung. Vom 31. Januar bis 13. Februar 2019 findet in Bayern das „Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen!“ statt. Auch in Neufahrn hat sich ein Bündnis zur lokalen Unterstützung des Volksbegehrens gebildet. Mit dabei sind der LBV, der Bienenzuchtverein Massenhausen und die Ortsverbände der Parteien SPD, ÖDP und Bündnis 90 / Die Grünen.

Die Kernforderungen des Volksbegehrens

Ziel des Volksbegehrens ist es, Regelungen im bayerischen Naturschutzgesetz zu verankern, die die Artenvielfalt retten. Die Kernforderungen: die bayernweite Vernetzung von Lebensräumen für Tiere; die Erhaltung von Hecken, Bäumen und kleinen Gewässern in der Landwirtschaft; der Erhalt und die Schaffung blühender Randstreifen an allen Bächen und Gräben; der massive Ausbau der ökologischen Landwirtschaft; die Umwandlung von zehn Prozent aller Wiesen in Blühwiesen; die pestizidfreie Bewirtschaftung aller staatlichen Flächen; die Aufnahme des Naturschutzes in die Ausbildung von Land- und Forstwirten.

Warum sind die Maßnahmen erforderlich?

Wissenschaftliche Studien belegen, dass in Bayern immer mehr Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht oder bereits verschwunden sind. Besonders betroffen sind die Insekten, die unter anderem für das Überleben der Menschheit als Bestäuber von Nahrungspflanzen existenziell wichtig sind. In Deutschland sind knapp 50 Prozent aller Bienenarten bestandsbedroht oder bereits ausgestorben, über 75 Prozent aller Fluginsekten sind nicht mehr da und die Bestände an Schmetterlingen vielfach sogar noch stärker zurückgegangen, in einigen Regionen Bayerns teilweise um 70-90 Prozent. Unter anderem in Folge des Insektenschwundes leben in Bayern nur noch halb so viele Vögel wie vor 30 Jahren. Diese dramatische Entwicklung will das Volksbegehren Artenvielfalt stoppen.

Wie trägt man sich für das Volksbegehren ein?

Alle stimmberechtigten Neufahrner Bürgerinnen und Bürger, die sich für das Volksbegehren eintragen wollen, müssen in diesem Zeitraum mit einem gültigen Ausweis persönlich ins Rathaus gehen. Wer sich zum Zeitpunkt des Volksbegehrens nicht im Neufahrner Gemeindegebiet aufhält, kann jedoch schriftlich im Einwohnermeldeamt/Wahlamt von Neufahrn einen Eintragungsschein beantragen. Mit diesem kann er sich in jeder anderen Gemeinde in Bayern für das Volksbegehren eintragen. Mit einem Eintragungsschein können auch kranke, körperlich behinderte und alte Menschen eine Hilfsperson beauftragen, um stellvertretend eine Eintragung vorzunehmen. Nicht möglich sind Briefwahl und Online-Eintragung.

"Rettet die Bienen und Schmetterlinge – Stoppt das Artensterben“
»Rettet die Bienen und Schmetterlinge«
Bis 13.02.2019 benötigt es 10 Prozent stimmberechtigte bayerische Unterstützer

Artikel vom 29.01.2019
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