So seh ich das! Redaktionsleiter des Münchner SamstagsBlatts Carsten Clever-Rott zum Thema: Bei Rot sollst du steh’n?

München · Thema der Woche: Grünes Licht für Fußgänger

München · Die Länge der Grünphasen an Fußgänger­ampeln – das klingt schon fast nach einer Brüsseler Verordnung. Muss aber diskutiert werden. Die Frage ist nur: Ist die Länge der Grünphasen tatsächlich das Problem?

Klare Antwort: Nein, ist sie nicht. Vielleicht ist die sogenannte Schutzzeit nicht ausreichend lang. Das darf aber durchaus als unzutreffend angenommen werden. Wo also liegt das Problem? Es ist die Unwissenheit mancher Verkehrsteilnehmer, die ich niemandem vorhalten will. Aber es wäre an der Zeit, hier für Aufklärung zu sorgen, denn das grüne Licht für Fußgänger bedeutet nicht, dass man auf dem Fußgängerüberweg gehen darf, sondern dass man ihn betreten darf. Und wenn’s nach dem ersten Schritt „rot“ wird, dann kann man trotzdem noch gefahrlos die Straße zu Ende überqueren. Nicht anhalten, nicht umkehren. Rot für Fußgänger ist nicht automatisch Grün für Autofahrer. Die Angst, sich bei Rot auf dem Fußgängerüberweg zu befinden, ist völlig unbegründet. Nur wissen das viele nicht. Ein Defizit in der Verkehrserziehung? Was auch immer die Ursache ist: KVR und Polizei sind aufgerufen, dieses Missverständnis aus der Welt zu schaf­fen. Denn wer sich mit Angst durch den Stra­ßenverkehr bewegt, macht schnell einen Feh­ler. Aber wer bei Rot auf dem Fußgängerüberweg unterwegs ist, wird nicht von anfahrenden Autos überrollt. Schlimmstenfalls angehupt – aber das ist nicht gefährlich. So seh ich das.

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Artikel vom 21.06.2012
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