Halter von Mofas, Mopeds, Rollern bis 50 ccm sowie E‑Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen wie Segways aufgepasst: Die grünen Versicherungskennzeichen sind nur noch bis zum Samstag, 28. Februar, gültig. Ab Sonntag, 1. März, darf ausschließlich mit dem neuen schwarzen Kennzeichen bzw. der entsprechenden Plakette gefahren werden.
Das Nummernschild ist der Nachweis für die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Wer trotzdem mit dem alten grünen Kennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar. Außerdem besteht kein Versicherungsschutz mehr. Wenn es also zu einem Unfall kommt, muss der Fahrer alle Schäden selbst bezahlen. Dabei können, warnt Alexander Kreipl, Verkehrsexperte vom ADAC Südbayern, Forderungen in Millionenhöhe entstehen. Kleinkrafträder und Elektrokleinstfahrzeuge benötigen zwar keine amtliche Zulassung, aber zwingend ein gültiges Versicherungskennzeichen beziehungsweise eine Versicherungsplakette. Der Haftpflichtschutz läuft jeweils nach einem Jahr automatisch ab und muss daher immer zum 1. März erneuert werden. Optional kann eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden, die unter anderem Diebstahl und Schäden durch Brand oder Überschwemmung abdeckt. Die neuen Kennzeichen sind bei den Kfz-Versicherungen erhältlich.