Veröffentlicht am 05.05.2026 16:19

Stadtrat beschließt Mindestbeförderungsentgelt

Damit im Taxi- und Mietwagen-Gewerbe wieder Gerechtigkeit herrscht, gibt es ab dem 1. Juli eine Preisuntergrenze und neue Tarife.  (Foto: ar)
Damit im Taxi- und Mietwagen-Gewerbe wieder Gerechtigkeit herrscht, gibt es ab dem 1. Juli eine Preisuntergrenze und neue Tarife. (Foto: ar)
Damit im Taxi- und Mietwagen-Gewerbe wieder Gerechtigkeit herrscht, gibt es ab dem 1. Juli eine Preisuntergrenze und neue Tarife. (Foto: ar)
Damit im Taxi- und Mietwagen-Gewerbe wieder Gerechtigkeit herrscht, gibt es ab dem 1. Juli eine Preisuntergrenze und neue Tarife. (Foto: ar)
Damit im Taxi- und Mietwagen-Gewerbe wieder Gerechtigkeit herrscht, gibt es ab dem 1. Juli eine Preisuntergrenze und neue Tarife. (Foto: ar)

Der Stadtrat hat zum Schutz des öffentlichen Verkehrsinteresses die Einführung von Mindestbeförderungsentgelten für sogenannte taxiähnliche Mietwagen beschlossen. Zeitgleich erfolgt eine Änderung des Taxitarifes; dadurch sollen einerseits flexible und anderseits verlässliche Preise im Personenbeförderungsgewerbe garantiert werden.

Dies bedeutet, dass Fahrten mit Taxis und Mietwagen im Bestellmarkt künftig eine gemeinsame Preisuntergrenze haben. Im Taxitarif werden Fahrten über sieben Kilometer günstiger, sodass beispielsweise auch der Streckenfestpreis zwischen Hauptbahnhof und Flughafen München von 106 Euro auf nun 96 Euro reduziert wurde. Beide Regelungen gelten zum 1. Juli.

Taxis sind Teil des ÖPNV

Ob ein herkömmliches Taxi und ein taxiähnlicher Mietwagen gebucht wird, ist für viele Fahrgäste eine Frage des Preises. Aufgrund der teilweise drastischen Unterschreitung des Taxitarifs sind Mietwagenangebote häufig die erste Wahl.
Das Kreisverwaltungsreferat und das Hauptzollamt München haben in der Vergangenheit eklatante Missstände bei der Entlohnung des Fahrpersonals aufgedeckt. Das Taxi ist im Gegensatz zum Mietwagen Teil des öffentlichen Personennahverkehrs und unterliegt strengen Pflichten, wie beispielsweise einer Beförderungs- und Betriebspflicht, oder auch der Pflicht, hilfsbedürftigen Personen beim Ein- und Austeigen Hilfe zu leisten. Das öffentliche Verkehrsinteresse erfordert es, neben einem funktionsfähigen Taxigewerbe auch den klassischen öffentlichen Personennahverkehr zu sichern sowie die Ziele der städtischen Mobilitätsstrategie 2035 zu erreichen. Hierbei geht es Lebensqualität und das Allgemeinwohl. Weitere Informationen darüber finden sich unter muenchenunterwegs.de/2035.

Das Hauptzollamt bedankte in der Stadtratssitzung für die durch den Beschluss geschaffene Möglichkeit einer 360-Grad-Überwachung.

north