Veröffentlicht am 11.12.2025 13:49

Stadt erhöht Einkommensgrenze für freiwillige soziale Leistungen

Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Anhebung der Einkommensgrenzen für freiwillige Leistungen beschlossen. So steigt die Einkommensgrenze für einen Ein-Personen-Haushalt um 80 Euro auf dann 1.900 Euro netto, für eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern unter 14 Jahren von bisher 2.880 auf jetzt 3.040 Euro netto. Die neuen Grenzen gelten ab dem 1. Januar.
Freiwillige Leistungen sind zusätzliche Hilfen des Sozialreferats, die über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen. Diese Hilfen können Münchner Bürger erhalten, die ein Nettoeinkommen bis zu den oben genannten Einkommensgrenzen beziehen, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, dem Sozialgesetzbuch XII oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehungsweise Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Außerdem können Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen beziehungsweise Ökologischen Jahr sowie Freiwillige im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes zusätzliche Hilfen erhalten.

Gezielt Familien und Senioren unterstützen

Bürgermeisterin Verena Dietl: „Unsere freiwilligen Leistungen machen München ein Stück lebenswerter für alle, die mit kleinem Einkommen auskommen müssen. Dabei geht es nicht um Almosen, sondern um echte Teilhabe an der Stadtgesellschaft, um Zugang zu Mobilität, zu Kultur und Sport, zu Bildungsangeboten. Unsere zusätzlichen Hilfen haben wir gemeinsam mit zahlreichen Organisationen und Verbänden entwickelt, um gezielt vor allem Familien und Senior*innen zu unterstützen – und wir halten daran fest. Diese Angebote stehen Ihnen offen – nutzen Sie sie gern.“
Zu den freiwilligen Leistungen gehören beispielsweise der München-Pass, Zuschüsse zum Kauf eines Laptops für Senioren oder der kostenlose soziale Mittagstisch in Einrichtungen der offenen Altenhilfe. Familien mit geringem Einkommen erhalten beispielsweise den Münchner Ferienpass und den Familenpass kostenfrei; weitere Beispiele sind Lern- und Nachhilfeangebote für Schüler oder Sonderzahlungen für Schulanfänger. Weitere Informationen finden sich unter der Adresse https://stadt.muenchen.de/infos/freiwillige_leistungen.html

Neue Methode

Seit 2024 werden die Einkommensgrenzen für freiwillige Leistungen nach einer neuen Methode ermittelt. Dabei werden die Armutsgefährdungsschwelle laut Mikrozensus und die Veränderungen des Verbraucherpreisindexes berücksichtigt, einschließlich eines Aufschlags für einkommensschwache Haushalte. Die Einkommensgrenze wird jedes Jahr zum Stichtag 1. Januar neu festgelegt.
Zuvor wurden die Einkommensgrenzen für freiwillige Leistungen im Rahmen der Erstellung der Armutsberichte ermittelt und waren ohne Berücksichtigung von Preissteigerungen bis zur Vorlage des nachfolgenden Armutsberichts gültig.

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