Seit der Sperrung der mittleren Altstadt kommt es immer wieder und aktuell häufiger vor, dass Personen die installierten Absperrpfosten entfernen um dann in den gesperrten Bereich einzufahren. An der Kreuzung Untere Hauptstraße/Amtsgerichtsgasse wurden die Pfosten dauerhaft installiert um den Durchgangsverkehr in der mittleren Altstadt zu unterbinden. An den anderen Einmündungen werden die Sperrpfosten nur temporär während der Wochenmarktzeiten am Mittwoch und Samstag aktiviert. Bei den technischen Sperren handelt es sich um einen sicherheitsrelevanten Überfahrschutz und nicht allein um die „Unterstützung“ eines Verbotes nach der Straßenverkehrsordnung.
Außerhalb der Markttage ist der Bereich zwischen Amtsgerichtsgasse und Bahnhofstraße als Fußgängerzone ausgewiesen. Lieferverkehr, Anlieger, Anwohner und Radfahrer dürfen den Streckenabschnitt zu den ausgewiesenen Zeiten befahren. An den beiden Markttagen ist der Bereich für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
Die Stadt weist eindringlich darauf hin, dass das Entfernen der Sperrgeräte unzulässig ist und einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bzw. eine Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfehilfsmittel darstellen kann. Bei entsprechenden Handlungen drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.