Veröffentlicht am 05.02.2026 11:59

Reparatur nach Unfall

Jährlich findet im niedersächsischen Goslar der Deutsche Verkehrsgerichtstag statt – eine mehrtägige Fachkonferenz, bei der Vertreter aus Justiz, Wissenschaft, Verwaltung, Politik und Interessensverbänden zusammenkommen, um aktuelle Verkehrsrechts- und Verkehrssicherheitsthemen voranzubringen. Die Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstages waren in der Vergangenheit häufig Grundlage für spätere Gesetze. In diesem Jahr wird unter anderem der Einsatz von gebrauchten Ersatzteilen bei der Autoreparatur diskutiert.

Bislang werden bei Reparaturen von Unfallschäden, die über die Kasko- oder Kfz-Haftpflichtversicherung abgewickelt werden, ausschließlich Neuteile eingesetzt. Der Arbeitskreis geht nun der Frage nach, ob sich diese Praxis aus Kosten- und Umweltgründen ändern sollte. Das Thema wird bereits länger diskutiert: Schon 1999 hatte der Deutsche Verkehrsgerichtstag die Verwendung von gebrauchten Teilen „aus ökologischen und ökonomischen Gründen“ befürwortet.

Wie kann Qualität
gewährleistet werden?

Generell steht es dem Eigentümer eines Autos bereits frei, bei der Reparatur gebrauchte Ersatzteile zu verwenden. Laut ADAC sind diese „deutlich günstiger“ als Neuteile. Zudem seien sie meist kurzfristiger verfügbar. Nun geht es unter anderem auch darum, wie die gleichwertige Qualität von gebrauchten und neuen Ersatzteilen gewährleistet werden kann.

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