Für den Landshuter-Allee-Tunnel tritt aus Brandschutzgründen am Mittwoch (14. Januar) ein Einfahrverbot für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen in Kraft. Die vollständige Sperrung für dens Schwerverkehr ist notwendig, um Brandlasten im Falle eines Unfalls oder einer Fahrzeughavarie zu reduzieren. Gefahrguttransporte und Lkw über 7,5 Tonnen werden bereits seit dem 23. Dezember umgeleitet. Der Tunnel entspricht nicht mehr den aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen und muss insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes nachgerüstet werden.
Der Lkw-Verkehr wird im Abschnitt zwischen Hirschbergstraße und Volkartstraße in beiden Fahrtrichtungen oberirdisch auf der Landshuter Allee geführt und fädelt im Anschluss wieder auf den Mittleren Ring ein. Auf Höhe der Hanebergstraße darf der Durchgangsverkehr nicht von der Landshuter Allee abfahren, Anliegern ist dies weiterhin erlaubt. Im betroffenen Oberflächenbereich der Landshuter Allee kann es durch die Ableitung des Lkw-Verkehrs zu Einschränkungen kommen.