Nur 18 Fahrräder konnten Ende 2024 laut Baureferat aus der Laimer Röhre entfernt werden, wobei sich nur zwei als echte „Schrotträder“ bezeichnen ließen. Im Vorjahr waren es 23 Räder, die nach Ablauf der Frist, die per Banderole am Rad angebracht wurde, nicht abgeholt und also entfernt werden konnten. Zu wenige Räder, um deswegen den Turnus zum Abräumen von vermeintlichen Schrotträdern zu erhöhen, erklärt das Baureferat. Damit lehnt das Referat einen von der CSU-Fraktion im Bezirksausschuss Laim (BA 25) initiierten Antrag ab, mit dem eine konsequentere Entfernung herrenloser Räder in der Röhre gewünscht wurde.
„Ich kann nicht nachvollziehen, dass man den Turnus nicht erhöhen will“, erklärt Alexandra Gaßmann CSU-Vorsitzende im Bezirksausschuss Laim (BA 25). „Wir brauchen diese Plätze.“ Vor wenigen Monaten hatte sie den Antrag formuliert, demnach die Stadtverwaltung darum gebeten wurde, die Schrotträdern in der Laimer Fußgängerröhre öfter entfernen zu lassen, als es gegenwärtig der Fall ist. Ziel der Aktion wäre es, „die Nutzung der Abstellflächen zu optimieren und mehr Verkehrssicherheit zu gewährleisten“, so die Antragsbegründung.
Anlass zum Antrag bot nicht nur die augenscheinliche Beurteilung vieler Stadtteilbewohner, wonach viele Räder in der Unterführung nicht mehr fahrtauglich sind und nurmehr wertvolle Abstellflächen belegten. Auch ein Passus in einer vom Mobilitätsreferat beauftragten Machbarkeitsstudie, in der 84 „Schrotträder“ benannt wurden, schien die Wahrnehmung zu stützen. Das Baureferat präzisiert nun, dass es sich bei den in der Studie erwähnten 84 Rädern nicht um tatsächliche Schrotträder handle, sondern überwiegend um mutmaßlich aufgegebene Fahrräder, die von den Bearbeitern der Studie, „nach deren rein subjektiver Einschätzung“ Anfang Juli 2024 als entfernungswürdig eingestuft wurden.
Das Fahrradparken aber gehöre zum sogenannten Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen und sei daher grundsätzlich erlaubt, erläutert das Baureferat weiter. Spezielle Parkverbote oder zeitliche Begrenzungen für Fahrräder seien in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vorgesehen. Solange also ein abgestelltes Rad den Weg nicht blockiert oder für Rollstuhlfahrer oder Fußgänger versperrt, darf es im öffentlichen Raum abgestellt werden.
Aus Gründen des Eigentumsschutzes dürfen Fahrräder daher auch nur entfernt werden, wenn sie bestimmte „Zustandskriterien“ erfüllen, wie das Baureferat erklärt. Und dann auch nur mit Vorwarnung, also wenn sie mit Banderole gekennzeichnet wurden und diese binnen einer Frist von vier Wochen nicht entfernt wurde.
Am Laimer S-Bahnhof war die Fahrradabstellsituation aufgrund des Platzmangels schon vor Beginn der Großbaustelle ein regelmäßiger Kritikpunkt. Mit der Baustelle entfielen dann rund vierzig Prozent der Radlstellplätze, was die Situation verschärfte. Dennoch ergab die turnusmäßige Beseitigungsaktion keine einschlägigen Ergebnisse, als dass es gerechtfertigt wäre, den Turnus zu erhöhen, wie das Baureferat erklärt: „Von 82 markierten Rädern konnten nach der Wartefrist aus rechtlichen Gründen nur 18 Fahrräder, darunter zwei tatsächliche Schrotträder, entfernt werden.“ Im Vorjahr waren es 23 Räder, darunter gleichfalls zwei Schrotträder. „Im Verhältnis zu den zeitweise bis zu 580 in diesem Bereich gezählten abgestellten Fahrrädern, stellt dies eine sehr geringe Entfernungsquote dar“, so das Baureferat. Im BA Laim nimmt man diese Einschätzung nun so zur Kenntnis, will jedoch das nächste halbe Jahr abwarten und gegebenenfalls noch einmal um Prüfung bitten.