Vielleicht kann sich der ein oder andere erinnern: Im letzten Jahr verschickte die SPD-Fraktion des Bezirksausschusses Sendling-Westpark (BA7) an betroffene Haushalte Fragebögen zum Thema Lärmschutz. Konkret ging es darum zu eruieren, ob die Anwohner entlang der Lindauer Autobahn zwischen Garmischer Straße und Westendstraßenbrücke eher zu der schnelleren Lösung „Lärmschutzwand” tendieren oder sich für eine „Einhausung” aussprechen. 190 Antworten gab es, 97 pro Lärmschutzwand, 83 für eine Einhausung. Auch konnten die Anwohner angeben, gegen welche Lösung man ist: 53 sprachen sich gegen eine Lärmschutzwand aus, 70 gegen eine Einhausung. Die Zahl derer, die keine der Maßnahmen wollen, lag bei 18. Das sind knapp 10 %.
Aufgrund des Ergebnisses beantragt die SPD-Fraktion des Bezirksausschuss Sendling-Westpark (BA7) nun die Errichtung einer Lärmschutzwand und in der letzten Sitzung wurde dieser Antrag einstimmig beschlossen. Nach Willen der SPD soll sie auf der Nordseite des Rubihornwegs auf Höhe des Walls errichtet werden. In ihrem Antrag spricht sich die SPD zwar für die Errichtung einer Lärmschutzwand aus, hält aber gleichzeitig an der Idee einer Einhausung fest. „Falls die derzeit vorbereitete Machbarkeitsstudie zu dem Ergebnis kommen sollte, dass eine Einhausung realisierbar wäre und diese auch umgesetzt wird, könnte die Lärmschutzwand wieder demontiert und an anderer Stelle verwendet werden”, so die Begründung.
Warum nun erst einmal die Errichtung einer Lärmschutzwand beantragt wird, begründet die Fraktion damit, dass eine Machbarkeitsstudie, die der Entscheidung von Einhausungen vorausginge, voraussichtlich erst im Jahre 2019 vorgelegt werden könnte. Viele Jahre würden ins Land gehen, bevor irgendeine Maßnahme zur Verringerung von Lärm und Dreck entlang der Lindauer Autobahn umgesetzt werden würde. Deutlich schneller zu erwarten, so im Antrag, sei dagegen die Realisierung einer Lärmschutzwand.
Das Referat für Gesundheit und Umwelt hat auf Antrag des Bezirksausschusses Sendling-Westpark (BA7) nun in ihrem Lärmaktionsplan auch den Bereich Garmischer Straße und Fürstenrieder Straße im Hinblick auf Lärmbelastung ausgemessen. Dabei wurde ermittelt, dass die Lärmbelastung an diesem Teilabschnitt entlang der Lindauer Autobahn unter dem kritischen Lärmbewertungsmaß P (P-Wert) liegt, was zur Folge hat, dass dieser Bereich nicht mit in die erste Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt München Aufnahme finden wird. Weil die Mitglieder des Bezirksausschusses aus den Unterlagen zum Lärmaktionsplan nicht nachvollziehen konnten, wie sich der Wert „P” zusammensetzt, hatten sie noch im Vorjahr beim Referat für Gesundheit und Umwelt nachgefragt. Antwort erhielt der BA7 jetzt:
Der P-Wert wird angegeben als absoluter und als relativer Wert. Dafür wird ein Untersuchungsgebiet nicht nur im Hinblick auf die Dezibelzahlen angeschaut, sondern es wird auch die Zahl der betroffenen Anwohner mit einberechnet. Je höher in einem Gebiet die Lärmbelastung und je größer die Anzahl der betroffenen Bürger ist, desto größer wird der P-Wert. Um den absoluten Wert zu ermitteln, wird das Untersuchungsgebiet in 100 Meter lange Abschnitte eingeteilt, an denen der Lärm gemessen und die Einwohnerzahl mit einberechnet wird. Die Summe der Werte aller Teilabschnitte ergibt dann ein absolutes Maß. Liegt dieses unter 36.000 wird es nicht in die erste Fortschreibung des Lärmaktionsplanes mit aufgenommen. Ein zweiter P-Wert ist der relative Wert P, der ermittelt wird, um zu vermeiden, dass ein Gebiet nur aufgrund seiner Größe auf die Liste der Untersuchungsgebiete aufgenommen wird. Das absolute Maß wird hierfür durch seine Gesamtlänge geteilt. Grenzwert ist beim relativen Wert ein P-Wert von 24.
Da im besagten Abschnitt West der A 96 nur 643 Einwohner leben und der absolute P-Wert bei 10.473 liegt, ergibt sich ein relativer P-Wert von 5. Im Vergleich dazu das Gebiet Passauerstraße / Hansastraße: Hier kommt man auf einen absoluten P-Wert von 56.431 und einen relativen Wert von 26. Auch die Fürstenrieder Straße und der Abschnitt der A 95 Luise-Kiesselbach-Platz bis Kreuzhof finden aufgrund geringer P-Werte keine Aufnahme in die erste Fortschreibung des Lärmaktionsplanes.