Einbrecher durch Fingerabdrücke identifiziert

Zentrum · Kurz vor Verjährungsfrist

Zentrum · Nach fünf Jahren hat nun die Polizei einen Einbrecher durch Fingerabdrücke identifiziert. Der Einbruch in einem Bürogebäude ereignete sich bereits im Jahr 2005. Ein damals unbekannter Täter nützte das Wochenende vom 15. bis 18. April 2005 für seinen Einbruch aus. Über den Außengang des Gebäudes gelangte er in den ersten Stock. Dort brach er gewaltsam das Fenster einer Massagepraxis auf. Aus den Praxisräumen entwendete er eine Geldkassette mit zirka 350 Euro Bargeld. Mit dem Diebesgut konnte der Einbrecher unerkannt entkommen.

Nach nunmehr fünf Jahren konnten die damals bei der Spurensicherung erfassten daktyloskopischen Spuren durch ein verbessertes Verfahren erfolgreich ausgewertet werden. Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist kann nun die Tat einem im Jahr 2005 arbeitslosen 18 Jahre alten italienischen Staatsangehörigen zugeordnet werden. Der heute als Maler arbeitende Mann machte zum Tatvorwurf gegenüber der Polizei keine Angaben. Die Diebesbeute dürfte er zwischenzeitlich ausgegeben haben. Die Akten werden der Staatsanwaltschaft zur weiteren Entscheidung zugeleitet.

Artikel vom 14.04.2010
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