Polizei Bogenhausen warnt vor Konsequenzen

Bogenhausen · Vorsicht bei Freinachtsstreichen

Bogenhausen · Streiche – ja! Straftaten – nein! In der Freinacht ist entsprechend bayerischem Brauchtum mit Streichen zu rechnen, das weiß auch die Polizeiinspektion Bogenhausen (PI 22) und hat deshalb einige Hinweise für die Bogenhauser. Die Beamten weisen darauf hin, dass es sich in vielen Fällen nicht nur um harmlose Streiche, sondern um strafrechtlich relevante Angelegenheiten handelt.

Die Palette der Straftaten erstreckt sich von relativ harmlosen Sachbeschädigungen bis hin zu gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr. So war es oftmals nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass dieses Verhalten zu keinen schweren Unfällen führte.

Auch heuer werden in diesem Zusammenhang von der Polizei wieder verstärkt Kontrollen durchgeführt. Sollten dabei Straftaten wie Brandstiftungen, Diebstähle, Sachbeschädigungen, Schmierschriften oder sonstige gefährdende Aktionen festgestellt werden, so müssen die Verursacher mit einer Strafanzeige rechnen und haben die strafrechtlichen Folgen in vollem Umfang zu tragen. Ebenso müssen sie für zivilrechtliche Schadensersatzforderungen, die oftmals eine empfindliche Höhe erreichen können, geradestehen.

Artikel vom 29.04.2009
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