Start neuer Parklizenzgebiete in Nordschwabing

Schwabing · Zahlungspflichtig

Schwabing · Gemäß Beschluss des Münchner Stadtrates ist vorgesehen, bis zum Sommer nächsten Jahres weitere insgesamt 15 Parklizenzgebiete einzurichten, in denen nach städtischen Untersuchungen ein außergewöhnlich hoher Parkdruck für Bewohnerinnen und Bewohner festgestellt wurde. Vornehmlich werden sich diese Gebiete in Nordschwabing, in Teilen Neuhausens sowie auf der Schwanthalerhöhe befinden.

Am 3. November starten in Nordschwabing, also innerhalb des 12. Stadtbezirkes, die Parklizenzgebiete »Winzererstraße« und »Barbarastraße«. Diese Gebiete schließen sich unmittelbar westlich an den bereits beste- henden Schwabinger Block an. Das Lizenzgebiet »Winzererstraße« liegt zwischen dem Neubaugebiet Ackermannbogen und der Schleißheimer Straße und grenzt im Norden an die Ackermannstraße. Südlich begrenzt die Schwere-Reiter-Straße den Parkbereich, die aber zwischen Infanteriestraße und dem bereits bestehenden Parklizenzgebiet »West Schwabing« mit Haupt- und Nebenfahrbahn bereits dem ebenfalls neuen Parkraum- managementgebiet »Barbarastraße« angehört. In stadteinwärtiger Richtung trifft die »Barbarastraße« direkt auf den Parkbereich »Schleißheimer Straße«.

In den neuen Parklizenzgebieten wird es, wie bereits aus anderen Lizenzgebieten bekannt, Straßen geben, die ausschließlich den Bewohnerinnen und Bewohnern vorbehalten bleiben und Bereiche mit Mischparken oder Kurzzeitparken. Im Mischparken dürfen die Bewohnerinnen und Bewohner mit einer Parklizenz kostenlos parken. Besucher müssen an den Automaten ein Parkticket lösen und können dann bis zu einem ganzen Tag parken. Die Höhe der Parkgebühren beträgt 1 Euro/ Stunde, maximal jedoch 6 Euro/24 Stunden.

Sowohl in der Deidesheimer Straße als auch im Nebenfahrbahnbereich der Schwere-Reiter-Straße wird es als weichen Übergang zum Neubaugebiet Ackermannbogen lediglich eine Parkscheibenregelung mit einer Höchstparkdauer von maximal vier Stunden geben; auch hier können jedoch Lizenzinhaberinnen und Lizenzinhaber des entsprechenden Parkbereiches dauerparken. Die Bereiche mit Kurzzeitparken, die es nur innerhalb weniger Straßenabschnitte der »Winzererstraße« gibt, bleiben den Eiligen und für kurze Erledigungen vorbehalten. Dort darf man nur mit einem Parkticket und nur bis zu zwei Stunden parken.

Des Weiteren wird es auch Mischformen, also zum Beispiel Straßen, die tagsüber Besuchern und Bewohnern zur Verfügung stehen und abends ausschließlich für die Bewohnerinnen und Bewohner reserviert sind, geben. Diese Mischformen, die insbesondere im Parkbereich »Barbarastraße« zum Einsatz kommen, sind den im Tagesverlauf wechselnden Verkehrssituationen angepasst und sollen die Belange eines gewachsenen Innenstadtviertels mit einer lebendigen Mischung aus Wohnen, Gewerbe und Arbeiten noch mehr als bisher widerspiegeln.

Der Bewirtschaftungszeitraum ist auf die Werktage, also von Montag bis einschließlich Samstag, und die Zeit zwischen 9 und 23 Uhr beschränkt. Nachts sowie an Sonn- und Feiertagen ist in diesen Bereichen das Parken für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer möglich. Die Bewohnerinnen und Bewohner mit Hauptwohnsitz innerhalb der neuen Parklizenzgebiete können ab sofort formlos mit einem einfachen Brief für jährlich 30 Euro ihren Parkausweis bei der Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Hauptabteilung III – Verkehrsüberwachung, 80466 München, beantragen.

Dem Antrag ist eine Kopie des Kfz-Scheins beizulegen. Die Antragstellung kann jedoch auch mittels Telefax unter 2 33-3 97 37 erfolgen. Zudem bietet das KVR im Internet auch ein Antragsformular. Das KVR bittet die Bewohnerinnen und Bewohner dringend darum, ihre Parkausweise frühzeitig zu beantragen. So kann unnötiger Stress und Ärger vermieden werden und die Parkausweise können rechtzeitig zugestellt werden.

Ebenfalls im Internet sind weitere Informationen, wie zum Beispiel detaillierte Übersichtskarten und Auskünfte zu den Ausnahmegenehmigungen für Gewerbebetriebe, zu finden.

Artikel vom 16.09.2008
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