Gesperrte Pelkovenstraße wird oft als Abkürzung genutzt – Polizei kontrolliert

Verdächtig viele Anlieger

»Verbot für Fahrzeuge aller Art, Anlieger frei« – Nicht alle sind hier Anlieger, fahren aber trotzdem durch. Man darf sich halt bloß nicht erwischen lassen. Vorsicht, Hintermann!	Foto: cr

»Verbot für Fahrzeuge aller Art, Anlieger frei« – Nicht alle sind hier Anlieger, fahren aber trotzdem durch. Man darf sich halt bloß nicht erwischen lassen. Vorsicht, Hintermann! Foto: cr

Moosach · »Anlieger frei« – diese zwei Worte lassen zwar einen gewissen Interpretationsspielraum, aber für die Polizei ist der Fall klar: wer nicht von einem anliegenden Grundstück kommt oder dorthin fährt, hat hier nichts mit seinem Auto verloren. Hier, das ist konkret die Pelkovenstraße.

Die ist nämlich zurzeit zwischen der Feldmochinger Straße und der Dachauer Straße wegen der Verlängerung der U-Bahnlinie 3 zum Moosacher Bahnhof gesperrt. Trotzdem fahren Tag für Tag zahlreiche Nicht-Anlieger durch die Straße.

»Am Wochenende haben wir deswegen 20 Verwarnungen ausgesprochen«, berichtet Max Kreilinger, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion 44 (Moosach). Wohlgemerkt: 20 gebührenpflichtige Verwarnungen über jeweils 15 Euro. Dabei wäre die Umleitung nur wenige Meter länger. Von der Kreuzung Pelkoven-/Feldmochinger Straße über Letztere zur Dachauer Straße, rechts abbiegen, schon ist man am Moosacher Stachus, wo die gesperrte Pelkovenstraße auch einmündet.

Da die Straße im Zuge der offenen U-Bahnbauarbeiten aufgerissen und verschwenkt wird, ist es sogar wahrscheinlich, dass der Umweg bald schon der schnellere, auf jeden Fall aber der sicherere Weg ist. Bis dahin wird es allerdings noch eine ganze Menge Autofahrer geben, die die »Anlieger frei«-Regel großzügiger auslegen. Das vermutet auch die Polizei. Als das Kreisverwaltungsreferat die Sperrung der Straße für den fließenden Verkehr angeordnet hat, war gleich klar: »Da hält sich nicht jeder dran.« Aber eine Vollsperrung der Pelkovenstraße kommt auch nicht in Frage.

So seien einige anliegende Straßen nur über die Pelkovenstraße erschlossen. Die Anwohner in diesem Bereich müssten ja auch irgendwie nach Hause kommen, ebenso wie Rettungsfahrzeuge dorthin gelangen können müssen. Wer aber unberechtigt durch die Pelkovenstraße fährt und einen Unfall verursacht, wird wahrscheinlich ein Problem mit der Versicherung kriegen. In der Pelkovenstraße sind jetzt 50 Stundenkilometer erlaubt. »Die sind aber aufrgund des jetzigen Bauzustandes kaum noch möglich«, weiß Verkehrssachbearbeiter der Moosacher Polizei, Gerhard Hohenwarter.

Eins ist klar: Die Polizei kann und wird hier nicht rund um die Uhr kontrollieren. »Dafür haben wir nicht das Personal«, stellt Kreilinger fest. Stichprobenartige Kontrollen wird es aber durchaus geben. Auf Nachsicht dürfen die erwischten Autofahrer dann nicht hoffen. Denn die zwei Worte »Anlieger frei« lassen in der Straßenverkehrsordnung eben keinen Spielraum für Interpretationen. Carsten Clever-Rott

Artikel vom 04.01.2005
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