Beckstein stellt umstrittene Überwachungsmaßnahmen fürs Zentrum vor

Schöne, neue Welt

Videoüberwachung: Traum der Polizei – Schrecken der Bürgerrechtler.	Foto: sil

Videoüberwachung: Traum der Polizei – Schrecken der Bürgerrechtler. Foto: sil

Zentrum · »Bayern ist und wird kein Überwachungsstaat sein«, versicherte Innenminister Günther Beckstein, bevor er am vergangenen Dienstag die umstrittenen Video-Überwachungskameras für das Münchner Zentrum am Stachus-Rondell und am Bahnhofsvorplatz in Betrieb setzte.

Und während der Minister gebannt auf die Monitore schaute, versuchte er noch mal Vorwürfe in Richtung »gläserner Bürger« im Keim zu ersticken. Schließlich würden die Bürger darüber informiert, dass sie ab jetzt auf Video aufgezeichnet werden, wenn sie sich an überwachten Orten bewegen würden. Die neue Stufe der Videoüberwachung der Münchner Bürger sei keineswegs ein Eingriff in die Intimsphäre, so Beckstein, sondern eine »bessere Durchsetzung der bürgerlichen Sicherheitsgrundrechte«.

Für die kommenden zwölf Monate, denn so lange ist das Projekt vorerst geplant, soll die Videoüberwachung am Stachus und Bahnhofsvorplatz Straftäter durch ein erhöhtes Entdeckungsrisiko abschrecken, Tatverdächtige schnell identifizieren, Tatabläufe lückenlos rekonstruieren und vielversprechende Fahndungsansätze gewinnen.

Deswegen werden ab sofort alle Passanten 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche überwacht. Mit Hilfe der »hochmodernen mobilen Videoüberwachung« kann das »technische Auge« der Polizei rund um die Uhr jeden beobachten, der sich in den so genannten »Angsträumen« oder »Brennpunkten der öffentlichen Räume« aufhält. Derjenige, der nicht kriminell handelt, sei uninteressant und werde nach sieben Tagen auch wieder gelöscht, versprach der Minister.

Ursprünglich sollten die Aufzeichnungen bereits nach 48 Stunden wieder vernichtet werden. »Da viele Anzeigen aber erst einige Tage nach der eigentlichen Straftat erfolgen«, habe man sich allerdings für eine längere Speicherzeit entschieden, erklärte der Herr aller bayerischen Überwachungskameras. Auf Videoband festgehaltene Kriminelle – abgesehen hat man es etwa auf Diebe, Schläger oder Dealer – könne man so nah heran zoomen, dass »die Identifizierung so schön wie bei einem guten Porträt« sei.

Gerichtsverwertbare und prozessfeste Beweisführung nannte dies der Innenminister. Dass Kriminalität in kleineren und unbeobachteten Nebenstraßen stattfinden könne, sei durchaus ein Problem. Insgesamt erwarte er jedoch, dass durch die Überwachung die Kriminalität im Zentrum um 60 Prozent sinken werde. Silvia Glas

Artikel vom 27.05.2004
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