Sozialdienst sucht Betreuer

Hilfe von außen

Zentrum · Seit elf Jahren gibt es laut Gesetz keine Entmündigung mehr. Betroffene bekommen seither für die Belange, die sie selbst nicht regeln können, einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter.

Bindeglied zwischen Gericht und Betreuten ist in München u.a. der »Betreuungsverein des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V.«. Hier laufen alle Fäden zusammen: Die Sozialpädagoginnen führen in schweren Fällen selbst Betreuungen durch und sind ansonsten auf die Mithilfe engagierter Bürger angewiesen. Die ehrenamtlichen Betreuer werden vom Sozialdienst in ihrer Arbeit tatkräftig unterstützt; sie erhalten Einführungskurse ins Betreuungsrecht, können Rücksprache halten und haben die Möglichkeit, sich in Gesprächskreisen mit anderen Ehrenamtlichen auszutauschen.

»Es ist eine große Hilfe, dass man den Sozialdienst um Rat fragen kann«, erzählt Katja Klabouch. Die junge Frau ist ehrenamtliche Betreuerin, vermittelt durch den Sozialdienst kath. Frauen. Wie jeder Ehrenamtliche muss auch sie einmal im Jahr die finanzielle Situation beim Vormundschaftsgericht darlegen. Ansonsten kümmert sie sich um Kleidung für ihren Betreuten und darum, dass er medizinisch immer gut versorgt wird. Und wenn doch mal Fragen sind, dann kann sie sich an den Sozialdienst wenden.

Der Betreuungsdienst lässt seine Ehrenamtlichen nicht allein. Natürlich gibt es immer Bedarf an neuen Ehrenamtlichen. Gefragt sind Menschen, die sich sozial engagieren wollen, über die nötige Portion Lebenserfahrung verfügen und in der Woche zwei bis drei Stunden Zeit haben. Wer sich angesprochen fühlt, bekommt beim »Sozialdienst katholischer Frauen« unter Telefon 55 98 10 nähere Informationen.

Artikel vom 13.02.2003
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