"Zahlreiche Verbesserungen"

Ebersberg/Erding · Reform des "Erneuerbaren Energien Gesetzes" (EEG)

Die Biogasanlagen in der Region erhalten Möglichkeiten auch nach der Förderdauer von 20 Jahren am Markt zu bleiben. Foto: Martina Nolte, CC BY-SA 3.0 de

Die Biogasanlagen in der Region erhalten Möglichkeiten auch nach der Förderdauer von 20 Jahren am Markt zu bleiben. Foto: Martina Nolte, CC BY-SA 3.0 de

Ebersberg/Erding · Die Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG), wurde im Bundestag verabschiedet. Sie bringt deutliche Verbesserung für die Anlagenbetreiber, gerade im Bereich Photovoltaik (PV), bei der Wasserkraft, der Biomasse und bei der Geothermie hat das Parlament noch einmal kräftig nachgesteuert im Gegensatz zum ursprünglichen Regierungsentwurf.

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Dazu der Bundestagsabgeordnete für die Landkreise Ebersberg und Erding Dr. Andreas Lenz (CSU): „Im Gegensatz zum Regierungsentwurf, kam es noch zu deutlichen Verbesserungen, vor allem für die, die die Energiewende letztlich betreiben. So konnten viele Punkte berücksichtig werden, die auch vor Ort thematisiert wurden.“

PV-Anlagen, die älter als 20 Jahre sind, können unkompliziert weiterhin am Netz bleiben und erhalten einen gemittelten Marktpreis. Befürchtete, teure, Messeinrichtungen entfallen weitgehend. Im Bereich der Photovoltaik wird bei der Errichtung einer Anlage zukünftig eine zentrale Anlaufstelle geschaffen, an die sich Anlagenbetreiber wenden können. „Das vereinfacht das Verfahren, häufig schrecken potentielle Anlagenbetreiber bis dato allein schon vor dem bürokratischen Aufwand zurück.“, so Lenz.

Der Eigenverbrauch wird gestärkt – für Anlagen bis zu 30 kWp bleibt dieser abzugsfrei – bis dato lag die Grenze bei 10 kWp. Ebenso geschaffen wird ein Ausschreibungssegment für Dachflächen. „Ziel ist es dabei vor allem die großen Gewerbe- und Logistikhallen mit PV zu belegen.“, so Lenz, damit werde außerdem so wenig Freifläche wie möglich beansprucht.

Die Biomasse – also vor allem die Biogasanlagen in der Region erhalten Möglichkeiten auch nach der Förderdauer von 20 Jahren am Markt zu bleiben. Vor allem, die kleineren Anlagen erhalten einen zusätzlichen Bonus. Bei Windanlagen erhalten die Kommunen zukünftig eine anteilige Vergütung von 0,2 Cent pro kWh, gleichzeitig erfolgt keine Beeinträchtigung der kommunalen Planungshoheit.

Darüber hinaus gibt es Verbesserungen gerade für kleinere Wasserkraftwerke bei der Vergütung, „diese mussten und müssen hohe Investitionen aufgrund von Niedrigwasser und umweltrechtlicher Auflagen leisten“, so der Wahlkreisabgeordnete. Und ebenso wird die Geothermie, die noch ein hohes Potential hat, zusätzlich gestärkt: Bis der Zubau eine Grenze von 120 Megawatt übersteigt, bleibt es bei den hohen Fördersätzen. „All diese Maßnahmen werden dem Ausbau der Erneuerbaren noch einmal einen Schub geben“, so Lenz abschließend.

Artikel vom 22.12.2020
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