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Stabwechsel im Rathaus
Amtsantritt des Ersten Bürgermeisters Markus Böck
Auch den Segen für die neue Amtszeit hat Erster Bürgermeister Markus Böck (m.) schon erhalten: Pfarrerin Martina Buck und Pfarrer Ulrich Kampe spendeten ihn bei ihrem Antrittsbesuch. Foto: privat
Oberschleißheim · Mit Beginn der neuen Legislaturperiode im Mai 2020 übernimmt Markus Böck (CSU) als neuer Erster Bürgermeister die Amtsgeschäfte im Rathaus. An seinem ersten Arbeitstag am Montag, 04.05.2020 wurde er von den Mitarbeitern herzlich begrüßt, worüber sich Böck sehr freute: „Bei meiner Runde durchs Rathaus durfte ich nur in freundliche offene Gesichter schauen - man merkt deutlich, dass das Arbeitsklima und der Zusammenhalt passt! Das macht den Einstieg um ein Vielfaches einfacher!“
Artikel vom 30.3.2020: Stichwahlen im nördlichen Landkreis München
Kommunalwahl 2020 - Kandidaten - Ergebnisse
Landkreis München und Umgebung: Bürgermeister, Gemeinderat, Landrat, Kreistag, Oberbürgermeister, Stadtrat, Bezirksausschuss
Aktuell beschäftigt den neuen Bürgermeister vor allem die Corona-Krise und hier zunächst die Wiederöffnung des Rathauses, die nun „Schritt für Schritt in den nächsten Tagen erreicht werden soll“.
Seit dem 16. März 2020 sind das Rathaus sowie weitere Einrichtungen wie Hallenbad, Gemeindebücherei und Bürgerhaus geschlossen. Die Mitarbeiter im Rathaus sind telefonisch und per Mail erreichbar, auch Termine können im Einzelfall vereinbart werden.
Für die Öffnung des Rathauses ab Mitte Mai müssen noch Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um die Abstandsregeln einhalten zu können – im räumlich beengten Rathaus Oberschleißheim kein einfaches Unterfangen.
Sobald das Rathaus wieder geöffnet wird, wird es auf www.oberschleissheim.de veröffentlicht werden. Bis dahin können die Bürger auch weiterhin telefonisch einen Termin im Rathaus vereinbaren.
Hier die Kontakte der Ämter:
Einwohnermeldeamt: Tel. 089 315613-0
Standesamt: Tel. 089
315613-45
Ordnungsamt: Tel. 089 315613-15
Bauamt:
Tel. 089 315613-31
Weiterhin geöffnet ist der Wertstoffhof zu den regulären Öffnungszeiten; dort gilt eine beschränkte Einlassregelung für bis zu fünf Fahrzeuge gleichzeitig. Ebenso muss der Mindestabstand eingehalten werden.
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